Unternehmen, die verpackte Produkte, Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) sowie Batterien auf den spanischen Markt bringen, müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ergeben. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die zusätzlich gesetzlich verpflichtet sind, einen Bevollmächtigten in Spanien zu benennen. Wie können Sie die neuen EPR-Vorschriften in Spanien einhalten?

EPR-Verpflichtungen in Spanien für alle ausländischen Unternehmen

Die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wurden in Spanien durch mehrere Rechtsakte eingeführt: Gesetz 7/2022 vom 8. April 2022 und die königlichen Dekrete 106/2008, 110/2015 und 1055/2022. Nach diesen Vorschriften müssen alle Unternehmen, die verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte und Batterien nach Spanien verkaufen, eine Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

Zu den wichtigsten Verpflichtungen der EPR in Spanien gehören:

  • Erhalt einer Steueridentifikationsnummer NIF (es. Número de Identificación Fiscal oder NIF),
  • Eintragung in das HerstellerregisterRegistro de Productores de Producto und Erhalt einer individuellen EPR-Nummer,
  • Sicherstellung der Entsorgung von Verpackungsabfällen, WEEE-Geräten und Batterien, die auf dem spanischen Markt in Verkehr gebracht werden,
  • Abgabe von Jahresmeldungen über die Arten und Mengen der unter die EPR-Verordnung fallenden Produkte, die der Hersteller auf dem spanischen Markt in Verkehr gebracht hat,
  • Lizenzierung von in Verkehr gesetzten Verpackungen und WEEE-Geräten und Batterien

Ausländische Unternehmen können diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen – die EPR-Verordnungen verpflichten sie, einen Bevollmächtigten in Spanien zu benennen, der alle Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung übernimmt.

Wer ist verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Spanien zu benennen?

Die Verpflichtung, einen Bevollmächtigten für die EPR zu benennen, obliegt Unternehmen, die nicht in Spanien ansässig sind und folgende Produkte auf den spanischen Markt bringen:

  • elektrische und elektronische Geräte (z. B. Haushaltsgeräte, Audio- und Videogeräte, Unterhaltungselektronik, elektronisches Spielzeug),
  • Batterien und Akkumulatoren (sowie Geräte, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten),
  • Produkte in Verpackungen:
    • Inland (Packungen, in denen das Produkt an den Verbraucher geliefert wird),
    • gewerblich (für die Lagerung und Verpackung in Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäften),
    • Industrie (Sammelverpackungen für die Industrie).

Die EPR-Pflichten gelten auch für Unternehmen, die ihre Produkte über eigene Online-Shops oder Verkaufsplattformen anbieten, z. B. Amazon, Zalando oder eBay.
Nur Unternehmen, die die oben genannten Produkte über traditionelle Vertriebskanäle (stationäre Geschäfte, Großhändler) verkaufen, sind davon ausgenommen.

Keine Ausnahme für kleine Mengen: Wichtig ist, dass die spanischen EPR-Vorschriften keine quantitativen Ausnahmen vorsehen, was bedeutet, dass selbst Unternehmen, die nur wenige solcher Verpackungen oder Produkte nach Spanien verkaufen, einen Bevollmächtigten benennen müssen. Die Unterzeichnung eines Vertrags mit einer Einrichtung, die die EPR-Verpflichtungen in Spanien übernimmt, ist daher eine notwendige Bedingung, die von allen Unternehmen erfüllt werden muss, die verpackte Produkte, Batterien und Akkumulatoren sowie WEEE-Geräte auf den spanischen Markt bringen.

Haben Sie bereits einen bevollmächtigten Vertreter in Spanien? Entdecken Sie, was Interzero zu bieten hat!

Wir von Interzero unterstützen Unternehmen umfassend bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ergeben. Wir bieten allen Unternehmen, die verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, den Service eines Bevollmächtigten in Spanien an.

Als Ihr Bevollmächtigter in Spanien kümmern wir uns um:

  • Eintragung Ihres Unternehmens in das spanische Herstellregister,
  • Beitritt zum System für erweiterte Herstellerverantwortung (EPRS, SCRAP),
  • Meldung über die in jedem Kalenderjahr eingeführten Verpackungen, Geräte und Batterien,
  • Lizenzierung von Verpackungen und Geräten und die Vereinfachung der Zahlung von Lizenzgebühren
  • Vertretung Ihres Unternehmens in Bezug auf die EPR-Verpflichtungen mit den spanischen Umweltbehörden
  • Organisation des Recyclings und der Entsorgung von Verpackungen, WEEE-Geräten und Batterien, die Sie auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, mit unseren Dienstleistern

Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen und wählen Sie Interzero als Ihren autorisierten Vertreter in Spanien!

Wie mache ich Interzero zum bevollmächtigten Vertreter meines Unternehmens in Spanien?

Wenn Sie sich für Interzero entscheiden, können Sie alle Formalitäten schnell, bequem und zu 100 % online erledigen.

  1. Erstellen Sie ein kostenloses Konto für Ihr Unternehmen (es dauert nur 1 Minute!).
  2. Geben Sie die Anzahl und die Art der Verpackungen ein, die Sie versenden möchten, und berechnen Sie die Kosten für den Service.
  3. Bestätigen Sie Ihre Angaben und schließen Sie die Bestellung ab.
  4. Folgen Sie den weiteren Anweisungen, die wir Ihnen per E-Mail zusenden werden.

Sobald die Formalitäten erledigt sind, kümmern wir uns um die Eintragung Ihres Unternehmens und die Erfüllung der anderen Verpflichtungen, die sich aus der EPR in Spanien ergeben.

Hier geht es direkt zur Registrierung!

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Bevollmächtigung und EPR-Pflichten in Spanien. >> FAQ<<

You can also find the most important questions and answers here:

An authorised representative in Spain is a representative of a company who assumes the obligations of a manufacturer under the Spanish EPR regulations. If your company is not established in Spain, you can only fulfil your EPR obligations through an authorised representative!

Nach der spanischen EPR-Verordnung ist “ein Hersteller” jedes Unternehmen, das verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte oder Batterien herstellt, verkauft, verpackt, importiert oder innergemeinschaftlich auf den spanischen Markt liefert, einschließlich aller Produkte, die über den elektronischen Handel verkauft werden.

Dies gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in Spanien als auch für ausländische Unternehmen (mit Sitz in der EU oder außerhalb der EU).

Nach den spanischen Vorschriften über die erweiterte Herstellerverantwortung gelten auch die folgenden Unternehmen als Verpackungshersteller:

  • Einzelhändler, Kurierdienste und Online-Händler, die Versandverpackungen für die Lieferung der von ihnen verkauften Produkte verwenden,
  • Unternehmen, die nicht in Spanien ansässig sind und die Verpackungen verwenden, um Produkte auf den spanischen Markt zu bringen,
  • E-Commerce-Plattformen, die Produkte in Verpackungen von außerhalb Spaniens auf den spanischen Markt bringen,
  • Unternehmen, die Produkte direkt am Verkaufsort verpacken (z. B. Lebensmittel zum Mitnehmen),
  • Unternehmen, die Produkte für den spanischen Markt neu verpacken.

Wenn Sie verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte oder Batterien auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen und nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie wahrscheinlich einen Bevollmächtigten für Ihr Unternehmen in Spanien benennen. Die Definition des Begriffs “Hersteller”, welche Sie im vorhergehenden Abschnitt finden, kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten zu erkennen.

HINWEIS: Die spanischen EPR-Vorschriften sehen keine quantitativen Ausnahmen vor. Die EPR-Verpflichtungen müssen daher von allen Herstellern erfüllt werden, unabhängig von der Menge der verpackten Produkte, Geräte und Batterien, die auf den Markt gebracht werden.

Benötigen Sie weitere Informationen über EPR-Verpflichtungen in Spanien und anderen europäischen Ländern?

Registrieren Sie sich unverbindlich und überprüfen Sie Ihre EPR-Verpflichtungen in Spanien

Alle EU-Länder: Erstellen Sie ein kostenloses Lizenzero-Konto und informieren Sie sich über die Verpflichtungen aller EU-Staaten!

The obligation to appoint an authorised representative in Spain came into force on 1 January 2023. From now on, all foreign companies that place packaged products, electrical and electronic equipment or batteries on the Spanish market must fulfil their obligations as an importer through an authorised representative.

Ein Bevollmächtigter für Ihr Unternehmen in Spanien kann eine natürliche oder juristische Person oder Organisation sein, die alle folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Eine verfügbare Adresse (eingetragener Sitz) in Spanien, und übernimmt und hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen, Sie bei einem der erweiterten Systeme der Herstellerverantwortung in Spanien (SCRAP) zu registrieren,
  • übernimmt und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten zur Eintragung in das Herstellerregister (Registro de Productores de Producto).

Denken Sie daran, dass Ihr Bevollmächtigter Ihre Verpflichtungen erfüllt und Sie vor den spanischen Behörden und Ämtern vertritt! Wählen Sie daher nur erfahrene, zuverlässige Bevollmächtigte, die Ihnen die höchste Qualität der Dienstleistungen garantieren können!

You should appoint an authorised representative for your company before selling packaged products, electrical equipment or batteries on the Spanish market. If you already sell these products to customers in Spain and are considered a manufacturer within the meaning of the Spanish EPR Regulation, you must appoint an authorised representative as soon as possible!

Der Bevollmächtigte Ihres Unternehmens in Spanien übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den spanischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören daher unter anderem:

  • Eintragung des Unternehmens in das Herstellerregister,
  • die laufende Überwachung der Einhaltung der EPR-Vorschriften in Spanien durch das Unternehmen,
  • jährliche Berichterstattung über die Arten und Mengen der in Spanien in Verkehr gebrachten Verpackungen, Ausrüstungen und Batterien,
  • Organisation und Koordinierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen aus den eingeführten Verpackungen, Geräten und Batterien (in der Regel beschränkt auf den Beitritt zu einem kollektiven System der erweiterten Herstellerverantwortung – EPR),
  • Kontakt zu lokalen Behörden und Ämtern,
  • Lizenzierung der eingeführten Verpackungen und Geräte, einschließlich der Überweisung des Lizenzentgelts (das bei Überschreitung der Grenzwerte berechnet wird) an die zuständigen Behörden.

Jedes Unternehmen, das der Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten in Spanien nicht nachkommt, kann belangt werden:

  • finanzielle Sanktionen, deren Höhe unter anderem von der Anzahl der eingeführten Behälter, Ausrüstungen und Batterien abhängt,
  • Verbote für die Einführung einzelner Produkte auf dem spanischen Markt.

Interzero bietet den Service des Bevollmächtigten auch in anderen Ländern an!

Wir bieten den Service des Bevollmächtigten Vertreters in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie im Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz an. So können Unternehmen, die in mehreren Ländern EPR-pflichtige Verpackungen und Produkte in Verkehr bringen, schnell, bequem und umfassend einen Bevollmächtigten in den verschiedenen europäischen Märkten einrichten.

Entdecken Sie unsere EPR-Services für kleine und große Unternehmen 


Über Interzero:

Interzero ist einer der führenden Dienstleister rund um die Schließung von Produkt-, Material- und Logistikkreisläufen sowie Innovationsführer im Kunststoffrecycling mit der größten Sortierkapazität Europas. Unter dem Leitgedanken “zero waste solutions” unterstützt das Unternehmen über 50.000 Kunden europaweit beim verantwortungsbewussten Umgang mit Wertstoffen und hilft ihnen so, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und Primärressourcen zu schonen. Mit rund 2.000 Mitarbeiter:innen erzielt das Unternehmen einen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Durch die Recyclingaktivitäten von Interzero konnten laut Fraunhofer UMSICHT allein im Jahr 2023 1,2 Millionen Tonnen Treibhausgase und 11,1 Millionen Tonnen Primärrohstoffe gegenüber der Primärproduktion eingespart werden. Als Vorreiter für zirkuläre Wirtschaft ist Interzero Träger des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2024 sowie dem zugehörigen Sonderpreis im Transformationsfeld “Ressourcen”. Weitere Informationen finden Sie unter www.interzero.at.

Mehr erfahren Sie in unsere aktuellen Broschüre zu “resources SAVED by recycling

Contact

You still have questions? We are here for you!

office@interzero.at