Die weltweite Entwaldung ist eine der größten Bedrohungen für unser Klima, die biologische Vielfalt und die Lebensgrundlage von Millionen Menschen. Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, hat die Europäische Union im Mai 2023 die neue EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Produkten, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, verabschiedet. Diese Verordnung, auch bekannt als die EUDR (EU Deforestation Regulation), verpflichtet Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 dazu, entwaldungsfreie Lieferketten nachzuweisen.

Was ist die EUDR-Verordnung?

Ziel der EUDR ist es, den Import von Produkten, die zur weltweiten Entwaldung beitragen, auf den EU-Markt zu verhindern. Insbesondere betrifft die Verordnung Rohstoffe wie Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Rind (Fleisch), Kautschuk und Holz, aber auch verarbeitete Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, wie Schokolade, Papier oder Möbel. Die EUDR fordert von Unternehmen, dass alle betroffenen Produkte nachweislich keine Entwaldung verursacht haben und den rechtlichen Bestimmungen des Erzeugerlandes entsprechen.

Warum wurde die EUDR ins Leben gerufen?

Die EU trägt maßgeblich zur weltweiten Entwaldung bei, da viele landwirtschaftliche Produkte in der Union nachgefragt werden, die aus entwaldeten Flächen stammen. Wälder sind nicht nur ein wichtiger CO2-Speicher und Lebensraum für zahlreiche Tierarten, sondern sie sind auch die Lebensgrundlage für viele indigene Völker. Die EUDR soll dazu beitragen, die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Flächen zu stoppen und den Druck auf die natürlichen Ressourcen zu verringern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz der Biodiversität und die Verhinderung illegaler Vertreibungen von Gemeinschaften und indigenen Völkern.

Welche Produkte sind in der EUDR betroffen?

Die EUDR gilt für verschiedene Rohstoffe und ihre Derivate, darunter:

  • Palmöl
  • Soja
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rindfleisch (aber nicht Milch)
  • Kautschuk
  • Holzprodukte (einschließlich Papier, Möbel, Holzkohle)

Diese Produkte müssen entweder entwaldungsfrei sein oder eine detaillierte Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) vorlegen, die belegt, dass keine Entwaldung zur Produktion des Produkts geführt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Produkte in der EU oder in anderen Ländern hergestellt wurden – die EUDR gilt weltweit.

EUDR Entwaldungsverordnung betroffene Rohstoffe

Die Anforderungen an Unternehmen

Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Entwaldungsfreiheit: Die Rohstoffe dürfen nicht von Flächen stammen, auf denen nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung stattgefunden hat. Außerdem muss die Ernte in einer Weise durchgeführt worden sein, die das Waldökosystem nicht schädigt.
  2. Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes: Neben den EU-Vorgaben müssen die Produzenten die nationalen Umweltschutzgesetze, Arbeitsrechte und Menschenrechtsvorgaben des Erzeugerlandes beachten.
  3. Sorgfaltserklärung: Eine zentrale Pflicht der Unternehmen ist die Erstellung und Übermittlung einer Sorgfaltserklärung. In dieser Erklärung müssen Unternehmen nachweisen, dass sie alle relevanten Informationen zu Herkunft und Produktionsmethoden ihrer Produkte gesammelt haben und die Risiken im Hinblick auf Entwaldung und Waldschädigung bewertet wurden.

Wie funktioniert die Sorgfaltspflicht?

Unternehmen, die Rohstoffe oder Produkte auf den EU-Markt bringen, müssen im Rahmen eines dreistufigen Sorgfaltsprozesses sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind:

  1. Informationssammlung: Unternehmen müssen Informationen zu den Produkten sammeln, z. B. zu Herkunft, Menge und Produktionsmethoden. Hierbei werden unter anderem Geolokalisierungsdaten verwendet, um den Ursprung der Rohstoffe nachvollziehbar zu machen.
  2. Risikobewertung: Basierend auf den gesammelten Daten müssen Unternehmen eine Risikobewertung durchführen. Dabei wird berücksichtigt, ob das Produkt aus einem Land mit hohem Entwaldungsrisiko stammt. Für Produkte aus Hochrisikoländern gelten strengere Anforderungen, die eine detailliertere Analyse und zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung erfordern.
  3. Risikominimierung: Wenn ein Unternehmen ein Risiko für Entwaldung identifiziert, muss es Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu verringern. Dies kann durch eine Umstellung auf nachhaltigere Rohstoffquellen oder durch zusätzliche Kontrollen bei den Lieferanten erfolgen.

Wann tritt die EUDR-Verordnung in Kraft?

Die EUDR tritt stufenweise in Kraft:

  • Ab dem 30. Dezember 2025: Für große und mittlere Unternehmen gilt die Verordnung.
  • Ab dem 30. Juni 2026: Auch kleine und Kleinstunternehmen müssen dann die Anforderungen der EUDR erfüllen.

Dieser schrittweise Ansatz soll sicherstellen, dass Unternehmen genug Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Unternehmen müssen ihre Sorgfaltserklärungen und alle relevanten Dokumentationen über das digitale EU-Informationssystem TRACES einreichen.

Herausforderungen und Kritik

Obwohl die EUDR ein bedeutender Schritt zum Schutz der globalen Wälder ist, gibt es auch Herausforderungen und Kritik. Einige Unternehmen befürchten, dass die zusätzlichen Dokumentationspflichten und die damit verbundene Bürokratie einen erheblichen Aufwand bedeuten. Besonders kleine Unternehmen sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, die umfangreichen Anforderungen ohne die nötige Infrastruktur umzusetzen.

Zudem gibt es Unsicherheiten darüber, wie genau die verschiedenen Anforderungen umgesetzt werden und wie die Verordnung die Beschaffungskosten der Unternehmen beeinflussen wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verordnung auf den internationalen Handel auswirkt, insbesondere wenn Unternehmen in weniger regulierten Ländern auf weniger strenge Vorschriften zurückgreifen könnten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen müssen sich auf die neuen Vorschriften vorbereiten, indem sie ihre Lieferketten transparent gestalten und sicherstellen, dass alle relevanten Daten zur Herkunft und Produktion ihrer Produkte vorliegen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen frühzeitig Maßnahmen zur Überprüfung ihrer Lieferanten und zur Dokumentation der Sorgfaltspflichten ergreifen.

Die EUDR stellt sicher, dass Unternehmen langfristig nachhaltiger wirtschaften und Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen. Wer sich rechtzeitig anpasst, kann nicht nur sicherstellen, dass er den neuen Anforderungen entspricht, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Fazit

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Ab 2025 müssen Unternehmen nicht nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt bringen, sondern auch umfangreiche Nachweise zur Herkunft und Nachhaltigkeit ihrer Produkte erbringen. Diese Verordnung trägt dazu bei, die Wälder und ihre Biodiversität weltweit zu schützen und den globalen Klimawandel zu bekämpfen.

Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Anforderungen der EUDR vorbereiten, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, wenn es um die Umsetzung nachhaltiger Lieferketten geht.

Sie haben Fragen zur EUDR-Verordnung? 

Sollten Sie allgemeine Fragen zur EUDR-Verordnung haben oder Sie möchten wissen, was das speziell für Ihr Unternehmen bedeutet, kontaktieren Sie gerne unsere Expert:innen! Wir sind für Sie da!

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Interzero ist einer der führenden Dienstleister rund um die Schließung von Produkt-, Material- und Logistikkreisläufen sowie Innovationsführer im Kunststoffrecycling mit der größten Sortierkapazität Europas. Unter dem Leitgedanken „zero waste solutions“ unterstützt das Unternehmen über 50.000 Kunden europaweit beim verantwortungsbewussten Umgang mit Wertstoffen und hilft ihnen so, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und Primärressourcen zu schonen. Mit rund 2.000 Mitarbeiter:innen erzielt das Unternehmen einen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Durch die Recyclingaktivitäten von Interzero konnten laut Fraunhofer UMSICHT allein im Jahr 2023 1,2 Millionen Tonnen Treibhausgase und 11,1 Millionen Tonnen Primärrohstoffe gegenüber der Primärproduktion eingespart werden. Als Vorreiter für zirkuläre Wirtschaft ist Interzero Träger des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2024 sowie dem zugehörigen Sonderpreis im Transformationsfeld „Ressourcen“. Weitere Informationen finden Sie unter www.interzero.at.

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