Mit der neuen EU-Batterieverordnung startet Europa in eine neue Ära nachhaltiger Produktverantwortung. Im Zentrum steht ein umfassender Lebenszyklusansatz, der erstmals alle Phasen von Batterien reguliert – von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung und Nutzung bis hin zur Sammlung, Wiederverwendung und dem Recycling.

Dabei ersetzt die Verordnung nicht nur die bisherige EU-Richtlinie 2006/66/EG, sondern hebt die Anforderungen auf ein neues Level – mit konkreten Verpflichtungen, Kennzeichnungsvorgaben und Berichtspflichten. Was in Österreich gilt und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Batterieverordnung im Überblick:

  • Neue Kategorien für Batterien: Zukünftig wird es fünf Batteriekategorien geben. Zusätzlich zu Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien, werden Batterien für leichte Transportmittel (LV) und Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) eingeführt.
  • Ganzheitlicher Lebenszyklusansatz: Unternehmen tragen Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Herstellung bis zur Entsorgung.
  • CO2-Fußabdruck: Für Industrie-, LV- und Elektrofahrzeugbatterien gelten zukünftig Maximalwerte für den CO₂-Fußabdrucks.
  • Rezyklatgehalt: Ab 2031 sind Mindestanteile an recycelten Rohstoffen für Industrie-, LV- und Elektrofahrzeugbatterien vorgeschrieben, z. B. 16 % Kobalt und 6 % Lithium.
  • Leistungsstandards: Ab 2027 gelten für einige Batteriekategorien neue Mindestanforderungen an Haltbarkeit, Kapazität und Innenwiderstand.
  • Leichte Entfernbarkeit und Austauschbarkeit: Ab 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien vom Endnutzer (bis auf Ausnahmefälle) leicht entfernt und ausgetauscht werden können.
  • Kennzeichnungspflichten: Ab 18. August 2026 müssen Batterien detailliert gekennzeichnet werden. Ab 2027 folgt ein QR-Code mit digitalem Batteriepass für größere LV- und Industriebatterien (>2 kWh) sowie Elektrofahrzeugbatterien.
  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen mit mehr als 40 Mio. € Umsatz müssen ab 2025 die Auswirkungen der Beschaffung, Verarbeitung und Handel für die Batterieherstellung erforderlichen Rohstoffe berücksichtigen.

Ab 2026 – neue Meldepflichten durch die EU-Batterieverordnung

Die neue Verordnung bringt auch umfangreiche Änderungen im österreichischen Meldesystem mit sich. Bestehende Kategorien werden überarbeitet, neue Kategorien eingeführt. Die finale Version der zu meldenden Kategorien befindet sich derzeit noch in Abstimmung:

  • Monatsmelder: ab 01/2026
  • Quartalsmelder: ab Q1/2026
  • Jahresmelder: Meldung für das Jahr 2026 Auch Pauschalmelder sind betroffen – eine Anpassung der Pauschalen wird derzeit vorbereitet.

Fahrplan – Das sind die wichtigsten Deadlines im Überblick:

  • 18.08.2024: Pflicht zur Konformitätsbewertung
  • 18.08.2025: Sorgfaltspflichten & EPD verpflichtend
  • 18.08.2026: Kennzeichnungspflichten treten in Kraft
  • 18.02.2027: QR-Code & Batteriepass verpflichtend
  • 18.08.2027: Mindeststandards für Batterie-Leistung
  • 18.08.2028: Deklaration des Rezyklatgehalts notwendig
  • 18.08.2031: Resiklat-Mindestquoten verpflichtend
  • 18.08.2036: Anhebung der Rezyklatgehalte

Welche Batteriekategorien sind durch die neue EU-Batterieverordnung betroffen?

  • Gerätebatterien (unter 5 kg, weder für LV-, Starter- oder Elektrofahrzeugbatterien)
  • Starterbatterien (z. B. für Kfz)
  • Industriebatterien (über 5 kg, nicht EV oder LV)
  • NEU: LV-Batterien (für leichte Elektrofahrzeuge unter 25 kg)
  • NEU: Elektrofahrzeugbatterienien (>25 kg für Hybrid- & E-Fahrzeuge)

Unser Service für Ihr Unternehmen:

Unsere Kompetenz liegt in einer schnellen, unkomplizierten und praxisorientierten Umsetzung der neuen Anforderungen. Batterien müssen nach ihrer Inverkehrsetzung gesammelt, zurückgenommen und verwertet werden. Übertragen Sie Ihre Verpflichtungen zur Rücknahme und Verwertung von Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien in Österreich auf Interzero Austria – zuverlässig, rechtskonform und effizient.

Ihre Vorteile bei uns:

  • unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Produktverantwortung,
  • individueller Betreuung durch unsere Expert:innen,
  • klarer Unterstützung bei der Umstellung Ihrer Meldesysteme,
  • fundierter Beratung zu Reporting-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten.

Unsere Lösungen für eine sichere Compliance Ihrer Batterien:

Alle Details zur Verpflichtung und Rücknahme bei Interzero finden Sie hier: Batterielizenzierung 

Zusätzlich relevant für Österreich:

  • Es ist keine nationale Umsetzung der EU-Verordnung mehr notwendig – sie gilt direkt.
  • Österreich ist für ergänzende Regelungen zuständig, wie das Batterie-Begleitgesetz, das sich derzeit noch in Abstimmung befindet und Punkte zur Sammlung und Rücknahme von Altbatterien im Detail regelt
  • Die Dokumentationspflichten nehmen deutlich zu – etwa durch QR-Code und Batteriepass.
  • Die Anforderungen an Sammlung und Verwertung steigen – inklusive strengeren Nachweispflichten.

 

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Über Interzero:

Interzero ist einer der führenden Dienstleister rund um die Schließung von Produkt-, Material- und Logistikkreisläufen sowie Innovationsführer im Kunststoffrecycling mit der größten Sortierkapazität Europas. Unter dem Leitgedanken „zero waste solutions“ unterstützt das Unternehmen über 80.000 Kunden europaweit beim verantwortungsbewussten Umgang mit Wertstoffen und hilft ihnen so, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und Primärressourcen zu schonen. Mit rund 2.000 Mitarbeiter*innen erzielt das Unternehmen einen Umsatz von über einer Milliarde Euro (2021). Durch die Recyclingaktivitäten von Interzero konnten laut Fraunhofer UMSICHT allein im Jahr 2023 1,2 Millionen Tonnen Treibhausgase und 11,1 Millionen Tonnen Primärrohstoffe gegenüber der Primärproduktion eingespart werden. Als Vorreiter für zirkuläre Wirtschaft ist Interzero Träger des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2024 sowie dem zugehörigen Sonderpreis im Transformationsfeld „Ressourcen“. Weitere Informationen finden Sie unter www.interzero.at.

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