Sammel- und Verwertungssysteme: Wir übernehmen die übertragbaren Verpflichtungen unserer Systemteilnehmer
Die Abwicklung der Sammlung ist in den jeweiligen Verordnungen (z.B. VerpackVO, ElektroaltgeräteVO und BatterienVO) konkret festgelegt und in der Regel derart gestaltet, dass die jeweils gesammelten Abfälle (Verpackungen, Elektroaltgeräte, Batterien) nach Marktanteil den jeweiligen Sammel- und Verwertungssystemen (SVS) zugeordnet werden. Die Verwertung und eine etwaige, vorangegangene Aufbereitung (z.B. Sortierung) wird von den Systemen individuell organisiert.
Verpackungen
Haushaltsverpackungen
Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen haben gemeinsam bestimmte Anteile an Verpackungen bezogen auf die Teilnahmemassen aller Sammel- und Verwertungssysteme im Rahmen der getrennten Sammlung zu erfassen (Erfassungsquoten Haushaltverpackungen). Konkret handelt es sich für 2023 bei Papier/ Karton/ Pappe/ Wellpappe sowie Glas um 80%, bei den Kunststoffen um 75% und bei den Metallen sowie den Getränkeverbundkartons um 60% der Teilnahmemassen. Diese Erfassungsquoten wurden von allen Systemen gemeinsam erreicht. Interzero hat im Leistungsjahr 2023 über alle Fraktionen rund 88% ihrer Teilnahmemengen erfasst. Innerhalb der Systeme und Fraktionen können die Rücklaufquoten bzgl. Kunststoffe und Metalle teilweise variieren, da sich in diesen Fällen die Zusammensetzung der Tarifkategorien deutlich von der sammelseitigen Zusammensetzung unterscheiden kann.
Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen haben die getrennt gesammelten Verpackungen die recyclingfähig sind einer Recyclinganlage zuzuführen und sicherzustellen, dass die jeweils zutreffenden Recyclingquoten, bezogen auf die im jeweiligen Kalenderjahr in Österreich in Verkehr gesetzte Masse an Haushaltsverpackungen für ganz Österreich erreicht werden. Für Kunststoffverpackungen ist für 2023 zusätzlich eine Recyclingquote von 50% der erfassten Massen vorgesehen. Die Recyclingquoten für Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, Glas, Metalle, Kunststoffe und Holz, bezogen auf die in Verkehr gesetzten Massen an Haushaltsverpackungen wurden von allen Systemen gemeinsam erreicht. Lediglich die Recyclingquote für Kunststoffe bezogen auf die Erfassungsmenge konnte nicht zur Gänze erfüllt werden.
Von den Sammel- und Verwertungssystemen wurden im Bereich der LVP-Sortierung, der jeweiligen Sortiertiefen als auch dem Kunststoff-Recycling Maßnahmen getroffen, um zukünftig auch diese Sollvorgaben zu erfüllen.
Gewerbeverpackungen
Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen haben bestimmte Anteile an Verpackungen bezogen auf die Teilnahmemassen aller Sammel- und Verwertungssysteme zu erfassen (Erfassungsquoten Gewerbeverpackungen). Für diese Anteile sind Fremdstoffe, und Stoffe sowie Verpackungen, die nicht der VerpackVO unterliegen, nicht zu berücksichtigen. Konkret handelt es sich für 2023 bei Papier/ Karton/ Pappe/ Wellpappe um 90%, bei den Kunststoffen um 85%, bei den Metallen um 60% und bei Holz um 25%. Die jeweiligen Erfassungsquoten für die Gewerbeverpackungen sind von den GSVS Großteils nicht erreicht worden. Es ist festzuhalten, dass die ab 2023 neu geltenden Regelungen (Übergabepflicht der lizenzierten Verpackungen an die GSVS aus verschiedenen Gründen (noch) nicht voll greifen.
Außerdem war die Umsetzung/Abwicklung der Tragung der Transportkosten durch die GSVS Anfang 2023 und auch noch darüber hinaus sehr unklar, sodass zumindest ein Teil der Fraktionen und Mengen nicht den Weg zu den GSVS-Übergabestellen bzw. bei diesen Übergabestellen nicht Eingang in die Systemmengen gefunden haben. Die GSVS arbeiten gemeinsam mit der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) und dem BMK an Maßnahmen, um die Erfassungsquoten im Gewerbe zu steigern. Dazu soll der Registrierungsprozess beim VKS-Anfallstellenregister überarbeitet und die Registrierung vereinfacht werden und die Tragung der Transportkosten wird nun (auch rückwirkend) umgesetzt. Neben den gewerblichen Verpackungen, die den GSVS übergeben werden, existieren auch nicht im GSVS-Strom enthaltene gewerbliche Verpackungen, die bei einer Berechnung von Quoten zu berücksichtigen sind.
Sammel- und Verwertungssysteme von gewerblichen Verpackungen haben die von gewerblichen Anfallstellen übernommenen Verpackungen, die recyclingfähig sind, einer Recyclinganlage zuzuführen. Die Recyclingquoten Gewerbe, bezogen auf die Sammelmenge liegen 2023 sowohl für Papier, Pappe und Karton, für Kunststoffe, Holz und Metalle bei (deutlich) über 90%. Neben den gewerblichen Verpackungen die von den GSVS verwertet werden, existieren auch nicht im GSVS-Strom enthaltene gewerbliche Verpackungen, die bei einer Berechnung von Quoten in Bezug auf die Inverkehrsetzung ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Elektroaltgeräte
Haushaltsgeräte
Die von der Elektroaltgerätekoordinierungsstelle rechnerisch ermittelte Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte, bezogen auf die durchschnittliche Masse, die von allen Sammel- und Verwertungssystem in den jeweiligen drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, wurde in Hinblick auf die weiterhin stark steigende Inverkehrsetzungsmasse mit 51 % auch im Jahr 2022 nicht erreicht. Die niedrige Sammelquote kann auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Inverkehrsetzungsmasse und die Langlebigkeit der Elektro- und Elektronikgeräte zurückgeführt werden. Das BMK, die Koordinierungsstelle und die SVS für EAG haben in der Vergangenheit bereits Möglichkeiten für ein alternative Berechnungsmethodik diskutiert.
Bei den Verwertungsquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten wurden die gesetzlichen Vorgaben (je nach Sammel- und Behandlungskategorie 75 bis 85 %) mit >90% je Sammel- und Behandlungskategorie im Leistungsjahr 2022 deutlich übertroffen.
gewerbliche Elektro- und Elektronikaltgeräte
Der Gesetzgeber sieht für Hersteller bei Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke eine freiwillige Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem vor.
Die Verwertungsquote der bei Interzero entpflichteten gewerblichen Elektro- und Elektronikaltgeräte lag im Leistungsjahr 2022 bei über 99%.
Altbatterien
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben aufgrund der Batterie-Richtlinie seit 2016 eine Sammelquote von 45 % zu erzielen. Die von der Elektroaltgerätekoordinierungsstelle rechnerisch ermittelte Sammelquote für Gerätealtbatterien hat 2022 aufgrund des steigenden Anteils an langlebigen Lithium-Batterien das Sammelziel mit 44 % erstmalig knapp unterschritten. Wie bei den Elektroaltgeräten wird die Sammelquote bei den Gerätebatterien auf die Menge der von allen SVS inverkehrgesetzten Gerätebatterien bezogen. Die neue EU-Batterienverordnung sieht für die Zukunft die Möglichkeit zur Überprüfung bzw. Überarbeitung der derzeitigen Berechnungsmethodik in Form von zu erlassenden Rechtsakten vor.
Die Verwertungsquote der von Interzero gesammelten Fahrzeugaltbatterien betrug für das Leistungsjahr 2022 rund 81 %. Mit mehr als 87 % wurde die Verwertungszielquote im Leistungszeitraum 2022 für NiCd-Batterien deutlich übertroffen. Die Verwertungsquoten bei Gerätealtbatterien betrugen für das Leistungsjahr 2022 bei 55 % für Gerätealtbatterien mit Lithium bzw. bei 89 % für herkömmliche Gerätealtbatterien.
Kontakt
Über Interzero