Die EU-Verpackungsverordnung PPWR

("Packaging, Packaging Waste Regulation")

So sind Sie für die Transformation der Verpackungsindustrie durch die PPWR vorbereitet

Die neue EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12.08.2026. Erste zentrale Vorgaben, unter anderem Verantwortlichkeiten, Stoffbeschränkungen, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen, mussten bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.

Im Folgenden erklären wir, was die PPWR ist, welche Ziele sie verfolgt, welchen Pflichten nachgekommen werden müssen in welchem Zeitraum und was die PPWR konkret für unterschiedliche Marktteilnehmer bedeutet. Erfahren Sie außerdem, wie Sie Interzero bei der Umsetzung Ihrer PPWR-Pflichten unterstützen kann.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. 

Was ist die PPWR?

Die PPWR, somit die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging, Packaging Waste Regulation) hat das Ziel die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt wirksamer zu reduzieren. Sie ist die neue EU-Verpackungsverordnung und löst somit die europäische Richtline über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates),  die seit 1994 in Anwendung ist, ab. Enthalten sind Ziele zur Abfallreduzierung, die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung („EPR“) und die Anforderungen an Wiederverwertbarkeit von Verpackungen insbesondere durch die Förderung von Rezyklateinsatz.

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist am 11.02.2025 formell in Kraft getreten und muss seit dem 12.08.2026 angewendet werden. Für bestimmte Maßnahmen gibt es nachgelagerte Fristen.

Die PPWR gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, das heißt, sie ist auch verpflichtend, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Länder müssen zeitnah eine nationale Anpassung des Gesetzes vornehmen in Form von Umsetzungsakte. In Deutschland wurde dies bereits durch das VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetztes) umgesetzt. In Österreich ist die nationale Adaption noch ausständig, vorgesehen sind Novellen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Verpackungsverordnung (VVO). In der Zwischenzeit bleiben bestehende österreichische Regelungen weitestgehend aufrecht.

Rechtliche Grundlage zur PPWR nachzulesen unter EUR-Lex (offizielle Website der Europäischen Union). Zu den österreichischen Bestimmungen hat das zuständige Bundesministerium (BMLUK) ein Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht, in dem es auf die Verpflichtungen der PPWR eingeht, die ab dem 12. August 2026 in Österreich gelten sollen.

Whitepaper: Auswirkungen und Ziele der PPWR

Interzero unterstützt Unternehmen bei der Transformation, die notwendig ist um die Pflichten der PPWR rechtzeitig umzusetzen.  Lesen Sie in unserem White Paper mehr über die Ziele und Auswirkungen der PPWR, Informationen zu finanziellen Anreizmodelle „Ökomodulation“ und erweiterte Herstellerverantwortung.

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Das umfassende Whitepaper als PDF zur PPWR anfordern

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    PPWR in Österreich: Neue Meldeverpflichtungen für Kaffeekapseln, Pads und Teebeutel

    Aufgrund der PPWR ergeben sich in Österreich zusätzlich relevante Änderungen. darunter für Kaffee- und Teeprodukte und somit für Inverkehrbringer und Hersteller dieser. Seit dem 12. August gelten durchlässige Kaffee- oder Teebeutel, sowie andere Einzelportionseinheiten für Kaffee- oder Teesysteme als Verpackungen, wenn diese mit dem Produkt verwendet oder entsorgt werden.

    In unserem Blogartikel lesen Sie darüber

    • welche Produkte dazu zählen,
    • wer davon betroffen ist,
    • welche Verpflichtungen sich daraus ergeben und
    • ab wann diese umgesetzt werden müssen.
    Jetzt mehr erfahren
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    Ziele der PPWR

    Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit in Europa und unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Sie verbindet Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung zu einem ganzheitlichen Ansatz. Ziel ist es, die nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern und die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren, indem die Erzeuger und weitere Akteure noch stärker zur Verantwortung gezogen werden.

    Zu den wichtigsten Zielen gehören: 

    Verpackungsreduzierung & Effizienz: Verringerung des Verpackungsabfalls pro Kopf in den EU-Mitgliedstaaten, sowie Vermeidung unnötiger und überdimensionierter Verpackungen. Das führt zu strengeren Limits für Leerraum, Gewicht und Größe.

    Mindestrezyklatquoten: Vermehrte Verwendung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen und damit Reduzierung des Verbrauchs von Primärrohstoffen. Wieviel Rezyklat für bestimmte Kunststoffverpackungen genutzt werden müssen, werden vorgeschrieben. Nur jene Verpackungen, die diese Mindestquoten erfüllen, dürfen auch genutzt werden.

    Transparente Kennzeichnung: Einheitlichkeit bei Icons und Angaben zur Materialzusammensetzung sollen Verbrauchern die Mülltrennung erleichtern.

    Wiederverwendbarkeit: Durch Einsatz von Mehrweg- und Nachfüllsystemen sollen Verpackungen deutlich öfter wiederverwendet werden.

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    Recyclingfähigkeit & Kreislaufwirtschaft stärken: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie am Lebensende recycelbar sind („Design for Recycling“). Ab 2030 dürfen Verpackungen, die die vorgeschriebenen Recyclingfähigkeitskriterien nicht erfüllen, grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

    Einheitliche Standards: Durch die PPWR entstehen klare, harmonisierte Vorgaben für Unternehmen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen.

    Die entscheidenden Rollen in der PPWR

    Der erste wichtige Schritt im Rahmen der PPWR für Unternehmen ist es, ihre Rolle zu kennen und damit ihre Pflichten. Ein Unternehmen kann auch mehrere Rollen gleichzeitig haben. z.B. Erzeuger und Hersteller.

    • Der Erzeuger (manufacturer) stellt Verpackungen oder verpackte Produkte her oder lässt diese unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen. Er muss die Konformität der Verpackung mit den Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen gewährleisten.
    • Der Hersteller (producer) bringt Verpackung oder verpackte Produkte erstmals in den EU-Mitgliedstaat ein, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Diese Rolle wird entweder vom Erzeuger, Importeur oder Vertreiber eingenommen. Der Hersteller ist für die EPR-Pflichten in den Mitgliedsstaaten verantwortlich.
    • Der Importeur (importer) bringt Verpackungen aus einem Drittland (Nicht-EU) erstmals auf den EU-Markt ein. Er darf nur Verpackungen in Verkehr bringen, die PPWR-konform sind.
    • Der Vertreiber (distributor) verkauft Verpackungen oder verpackte Produkte weiter, aber ist kein Erzeuger oder Importeur. Er muss prüfen, ob Kennzeichnungen vorhanden sind und ob Verpackungen konform sind.
    • Der Lieferant (supplier) liefert einem Erzeuger Verpackungen oder Verpackungsmaterial und stellt wichtige Daten für PPWR-Dokumentation zur Verfügung (z. B. Auskünfte über Materialzusammensetzung, technische Datenblätter, Prüfberichte).

    In unserem Whitepaper finden Sie einen klaren Überblick über die verschiedenen Anforderungen und Rollen der EU-Verpackungsverordnung. Formular ausfüllen und kostenlos anfordern. 

    Whitepaper: Rollen & Fristen 

      Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?

      Interzero begleitet Sie von der Rollenklärung und strukturierten Erfassung Ihrer Verpackungsdaten bis zur technischen Dokumentation und Konformitätserklärung. Gemeinsam klären wir, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind und welche Schritte jetzt notwendig sind.

      Wichtige Anforderungen und Fristen im Überblick

      Die PPWR-Regulation zwingt Unternehmen, in umweltfreundliche Materialien, smarte Designs und lückenlose Compliance-Prozesse zu investieren. Wer sich frühzeitig umstellt, sichert Marktzugang, minimiert Risiken und positioniert sich als nachhaltiger Vorreiter.

      Hinweis: Nicht alle PPWR-Anforderungen mussten ab dem 12.08.2026 umgesetzt werden. Wir haben wichtige Punkte zusammengestellt.

      Bereits seit 12.08.2026 ganz oder teilweise umzusetzen:

      • Dokumentation & Konformitätserklärung
      • EPR (Erweitere Herstellerverantwortung)
      • Chemikalien & Materialkonformität
      • Recyclingfähigkeit: Umweltauswirkungen minimieren
      • Kennzeichnungspflichten: Erzeuger-/Importeurkennzeichnung
      • Verpackungsabfallvermeidung: Übergroße Verpackungen

      Ab 2028 oder 2030 umsetzbar: 

      • Konkrete und harmonisierte Design-for Recycling Kriterien (2028) & Bewertung der Recyclingfähigkeit (2030)
      • Vorgabe zu Mindestbestandteile an Rezyklaten (2030)
      • Konkrete Anforderungen an Verpackungsabfallvermeidung (2030)
      • Kompostierbarkeit & biobasierte Materialien (2028)
      • Mehrwegverpackungen und Reuse-Systeme (2030)

      PPWR-Dokumentation & Konformitätserklärung (technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und-erklärung)

      Fristen: erste Pflichten ab 12.08.2026

      Wer ist betroffen? Erzeuger; Vertreiber und Importeure müssen das Vorliegen der Dokumentation sicherstellen

      Wichtigste Inhalte:

      • Alle in EU in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
      • Für Verpackungen muss eine technische Dokumentation und PPWR-Konformitätserklärung erstellt werden.
      • Nur PPWR-konforme Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden.
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      Interzero unterstützt Sie…

      …mit unserem Online Tool „Check for Recycling„, welches Ihnen Ihren Konformitätsprozess & die Compliance Ihrer Verpackungen vereinfacht.

      Vorteile von Check for Recycling, unserem Software für die PPWR-Konformität Ihrer Verpackungen

      • Verpackungen digital verwalten und bewerten lassen
      • Konformitätserklärung ganz einfach erstellen

      Sie benötigen mehr Informationen zu Ihrer Verpackung, die Zusammensetzung, welche Materialien genutzt werden oder müssen Sie optimieren? Unser Verpackungsexpertenteam unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen und liefert Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Verpackungsanalyse und -optimierung.

      PPWR und EPR(Erweiterte Herstellerverantwortung)

      Fristen: Die EPR-Fristen bleiben bestehen, werden durch die PPWR EU-weit stärker harmonisiert. Darunter sind Pflichten wie der Bevollmächtigte EU-weit vorgegeben. Zusätzlich werden EPR-Entgelte künftig stärker nach der Recyclingfähigkeit der Verpackungen ökomoduliert.

      Wer ist betroffen? Je nach Konstellation können Hersteller, Importeure oder Vertreiber als EPR-pflichtiger „Producer“ gelten. Sie müssen die für sie geltenden nationalen EPR-Pflichten erfüllen, dafür haben wir einen Verpflichtungscheck entwickelt.

      Wichtigste Inhalte:

      • Die EPR-Pflichten bleiben grundsätzlich bestehen, werden durch die PPWR jedoch EU-weit stärker harmonisiert und um zusätzliche Anforderungen ergänzt.
      • Bei grenzüberschreitendem Vertrieb kann ein EPR-Bevollmächtigter in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein. Die konkrete Pflicht hängt insbesondere davon ab, wo das Unternehmen niedergelassen ist und in welchen Mitgliedstaaten es Verpackungen erstmals bereitstellt. In Österreich ist der Bevollmächtigte bereits seit 1.1.2023 für Verpackungen verpflichtend. 
      • Die EPR-Entgelte sollen stärker nach den Umwelteigenschaften der Verpackung differenziert werden. Insbesondere die Recyclingfähigkeitsklasse wird künftig Einfluss auf die finanziellen EPR-Beiträge haben.
      • Mengenbezogene EPR-Beiträge werden dadurch nicht grundsätzlich abgeschafft; vielmehr kommt eine stärkere Ökomodulation der Beiträge hinzu.

      Interzero unterstützt Sie… 

      …mit effizienten Lösungen für Ihre EPR-Bedürfnisse. Sie sind auf der Suche nach einer europaweiten Verpackungslizenzierung? Mit unserem digitalen Service Lizenzero bieten wir dafür die passende Lösung. Für Verpackungslizenzierungen in Österreich können Sie direkt unseren Onlineshop nutzen, hier bieten wir Ihnen zusätzlich die Entpflichtung von Elektrogeräten (WEEE) und Batterien an.

      PPWR-Chemikalien & Materialkonformität

      Fristen: 12.08.2026 neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen, weitere Anforderungen folgen

      Wer ist betroffen? Lieferanten müssen die grundlegenden Materialdaten liefern; Erzeuger müssen Einhaltung der Grenzwerte etc. in PPWR-Dokumentation festhalten und Vertreibern und Importeuren zur Verfügung stellen

      Wichtigste Inhalte:

      • Grundsätzliches Chemikalienrecht bleibt erhalten.
      • Grenzwerte für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) aus der Richtilinie 94/62/EG werden in PPWR übernommen.
      • Neue PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.

      Interzero unterstützt Sie…

      …wenn Sie Hilfe bei der Analyse Ihrer Verpackungsmaterialien benötigen oder Fragen zu PFAS, REACH etc. haben, ist unser international akkreditiertes Kompetenzzentrum die richtige Anlaufstelle.

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      Recyclingfähigkeit und Design for Recycling(Konkrete Kriterien ab 2028)

      Fristen: ab 12.08.2026: Grundsatz Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren; konkrete Maßnahmen müssen bis 2030 umgesetzt werden

      Wer ist betroffen? Hauptverantwortung beim Erzeuger

      Wichtigste Inhalte:

      • Bereits ab August 2026 gilt der Grundsatz, dass Verpackungen so gestaltet werden müssen, dass ihre Auswirkungen auf Umwelt und Ressourcen minimiert werden.
      • Konkrete und harmonisierte Design-for-Recycling-Kriterien (DfR) und Bewertungsmethoden sollen bis Januar 2028 durch EU-Kommission bestimmt werden.
      • Bewertung der Recyclingfähigkeit ab 2030 in Klassen A-C
      • Ab Januar 2030 sind Verpackungen unter der Klasse C nicht mehr zulässig.
      • Ab Januar 2035 tritt „Recycled at scale“ (Berücksichtigung der tatsächlichen Recyclinginfrastruktur) in Kraft.
      • Ab Januar 2038 dürfen Verpackungen ab Klasse C nicht mehr verkauft werden.

      Wie kann Interzero unterstützen? Interzero deckt mit eigener Laborkompetenz das gesamte Spektrum im Bereich der Verpackungsoptimierung ab – von der Verpackungsanalyse und der Bewertung der Recyclingfähigkeit bis zur Verpackungsentwicklung. Auf Wunsch führen wir auch Schulungen durch. Kontaktieren Sie uns einfach! 

      PPWR-Kennzeichnungspflichten und Verbraucherinformationen

      Fristen:

      • 12.08.2026 Erzeuger-/Importeurkennzeichnung
      • bis August 2026 Veröffentlichung der harmonisierten Kennzeichnungsregeln von der EU-Kommission, Umsetzung bis 2028

      Wer ist betroffen? grundsätzlich Erzeuger, aber auch Importeure müssen eindeutig identifizierbar sein

      Wichtigste Inhalte:

      • Jetzt wichtig: Erzeuger müssen bis August 2026 sicherstellen, dass Informationen zu ihrer Identifikation und Identifikation der Verpackung auf Verpackung oder Begleitdokument stehen.
      • Weiter harmonisierte Kennzeichnungsregeln zur Materialzusammensetzung, korrekten Trennung, Wiederverwendbarkeit usw. folgen und müssen ins Verpackungsdesign einfließen (2028).

      Wie kann Interzero unterstützen? Unsere Verpackungsdesign-Experten unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Verpackungen.

      PPWR und Verpackungsabfallvermeidung(Konkrete Anforderungen ab 2030)

      Fristen: ab 12.08.2026: Vermeidung übergroßer Verpackung ohne technische Funktion; konkrete Anforderungen ab 2030

      Wer ist betroffen? hauptverantwortlich ist der Erzeuger, der Materialeinsatz nachweislich reduzieren muss

      Wichtigste Inhalte:

      • PPWR untersagt Verpackungsmerkmale, die nur der Vergrößerung des wahrgenommen Produktvolumens dienen
      • Ab 2030 darf der Leerraum in Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen für den elektronischen Handel höchstens 50 % betragen.
      • Ab 2030 Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen in Bereichen, in denen unverpackte Alternativen oder Mehrwegsysteme unmittelbar anwendbar sind.
      • Verbindliche Mehrwegziele für bestimmte Verpackungsarten.
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      Wie kann Interzero unterstützen? Unsere Verpackungs-Experten können im Rahmen einer Verpackungsanalyse Schwachstellen aufdecken und in Zusammenarbeit mit Ihnen rechtskonforme Verpackungen entwickeln.

      PPWR und Rezyklate

      Fristen: Vorgabe von Mindestbestandteilen ab 2030

      Wer ist betroffen? Erzeuger muss nachweisen, dass Anteile eingehalten werden; Materiallieferanten müssen Erzeuger Daten zum Rezyklatanteil zur Verfügung stellen; Verpackungshersteller müssen Rezyklate verarbeiten

      Wichtigste Inhalte:

      • Mindestbestandteile für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) für die meisten Kunststoffverpackungen.
      • Quoten gelten ab 2030, werden zu 2040 weiter angehoben.

      Wie kann Interzero unterstützen? Interzero kann Unternehmen mit Rezyklaten aus eigenen Anlagen versorgen und umfassend zum Thema beraten.

      Eine aktuelle von Interzero in Auftrag gegebene Studie von bp consultants zeigt: Selbst im Best-Case fehlen dann rund 1 Mio. Tonnen hochwertiges PCR. Folgen für Brands und Verpackungshersteller: Strafzahlungen, Produktionsstopps, steigende Kosten. Die Analyse nennt die Ursachen der künftigen Knappheit, bewertet regulatorische Effekte und skizziert Lösungswege – von Design for Recycling bis zu langfristigen Lieferverträgen. Wer jetzt reagiert, sichert Supply Chain und Wettbewerbsvorteile.

      Das vollständige White Paper zur Studie „Circular Packaging 2030 – Strategien gegen die PCR-Knappheit“ enthält detaillierte Marktzahlen und Handlungsempfehlungen und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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        Kompostierbarkeit & biobasierte Materialien

        Fristen: ab 12.08.2028 verbindliche Anforderungen an kompostierbare Verpackungen

        Wer ist betroffen? Hauptverantwortung beim Erzeuger

        Wichtigste Inhalte:

        • Für bestimmte Verpackungen wird Kompostierbarkeit vorgeschrieben (z. B. Teebeutel, Kaffeepads, Etiketten auf Obst/Gemüse). Ausschlaggebend ist die industrielle Kompostierung. Bereits seit 2026 gibt es in Österreich aber bereits neue Meldeverpflichtungen zu Teebeutel und Kaffeepads.
        • Kompostierbare Verpackungen müssen ausreichend gekennzeichnet sein.
        • Kein pauschaler Vorteil für biobasierte Materialien: Verpackungen sollen anhand ihrer Recycling- und Kreislauffähigkeit bewertet werden, nicht nach ihrer Stoffherkunft.

        PPWR-Mehrwegverpackungen & Reuse-Systeme

        Fristen: ab 2030 verbindliche Wiederverwendungsquoten

        Wer ist betroffen? Erzeuger entwickelt und produziert Verpackungen; weitere Akteure wie Lieferanten und Bertreiber von Reuse-Systemen müssen einbezogen werden

        Wichtigste Inhalte:

        • Mehrwegverpackungen sollen Vorrang gegenüber Einwegverpackungen haben, wenn es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
        • Entscheidend ist ein funktionierendes Rücknahmesystem und nicht die theoretische Möglichkeit der Mehrfachnutzung.
        • Ab 2030 konkrete Mehrwegquoten.

        Betroffene Verpackungen

        Grundsätzlich betrifft die PPWR-Verordnung alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material, der Branche oder davon, ob sie leer oder befüllt sind. Dazu zählen Verkaufs-, Um-, Transport-, E-Commerce-, Service- und Primärproduktionsverpackungen. Alle Materialien (Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz usw.) sind betroffen, wobei einzelne PPWR- Anforderungen nur für bestimmte Materialien gelten.

        Besonders betroffen sind:

        • Kunststoffverpackungen: Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, PFAS-Beschränkungen (soweit einschlägig)
        • Transportverpackungen: Mehrwegquoten, Leerraum-Quoten
        • E-Commerce-Verpackungen: Begrenzung des Leerraums (max. 50 % ab 2030)
        • Getränkeverpackungen: Rezyklatvorgaben, Pfandsysteme, getrennte Sammlung, teilweise Mehrwegziele
        • Kompostierbare Verpackungen: Anforderungen an industrielle Kompostierbarkeit und Kennzeichnung
        • Lebensmittelverpackungen: teilweise Ausnahmen oder besondere Anforderungen, z. B. bei Rezyklatanteilen für Lebensmittelkontaktmaterialien, neue PFAS-Grenzwerte

        Hinweis: Sonderregelungen und Befreiung von einzelnen Pflichten (nicht PPWR gesamt!) gibt es nur sehr begrenzt z. B. im medizinischen Bereich oder bei Verpackungen mit besonderen Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen.

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        Risiken bei Nichteinhaltung

        Die Risiken bei einer Nichteinhaltung der PPWR sind erheblich. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten ihre Anforderungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die konkrete Durchsetzung (z. B. Bußgelder oder Sanktionen) erfolgt jedoch durch die nationalen Behörden, die entsprechende Vorschriften und Strafrahmen festlegen.

        Möglich sind:

        • Marktüberwachungsmaßnahmen: Behörden können nicht konforme Verpackungen beanstanden, Korrekturmaßnahmen verlangen oder das Inverkehrbringen untersagen.
        • Bußgelder und Sanktionen: Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen. Höhe und Art unterscheiden sich je nach nationalem Recht.
        • Verkaufs- und Lieferstopps: Nicht konforme Verpackungen können vom Markt genommen oder dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies kann zu Produktions- oder Lieferunterbrechungen führen.
        • Zivilrechtliche und vertragliche Risiken: Verstöße können Vertragsverletzungen, Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzforderungen auslösen, insbesondere wenn Lieferverträge die PPWR-Konformität voraussetzen.
        • Reputations- und Wettbewerbsrisiken: Rückrufe, öffentliche Beanstandungen oder Berichte über mangelnde Nachhaltigkeit können das Vertrauen von Kunden, Handelspartnern und Investoren beeinträchtigen.

        Zur Einhaltung der EU-Verpackungsverordnung PPWR -

        Unsere Services kompakt zusammengefasst

        Um Sie bei der Einhaltung der PPWR zu unterstützen, bietet Interzero umfassende Lösungen. Damit erfüllen Sie weit mehr als ihre Pflichten aus der aktuellen nationalen Verpackungsverordnung und sind gut aufgestellt für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung.

        PPWR COMPLIANCE

        Das digitale Tool für die Einhaltung von Verpackungsvorschriften der PPWR

        • Erstellung der PPWR Konformitätserklärung (DoC)
        • digitale Überprüfung der Recyclingfähigkeit der Verpackungen
        • Verwaltung des Verpackungsportfolios
        Mehr erfahren
        check for recycling
        Laborausstattung Maribor

        VERPACKUNGSANALYSE

        Wissenschaftliche Bewertung der Recyclingfähigkeit und Optimierungsempfehlungen:

        • Ermittlung Status Quo Ihrer Verpackungen
        • Laboranalyse Ihrer Verpackungen
        • Optimierungspotenziale
        • Offizielles Siegel „Made for Recycling“
        Mehr erfahren

        VERPACKUNGSOPTIMIERUNG

        Verbesserung der Recyclingfähigkeit und Nutzung hochwertiger Recyclingmaterialien:

        • Laboranalyse Ihrer Verpackungen
        • Ermittlung möglicher Optimierungspotenziale hinsichtlich Recyclingfähigkeit
        • Beratung durch Expert:innen
        • (Gemeinsame) Umsetzung der Optimierungspotenziale
        Mehr erfahren
        Erweiterte Herstellerverantwortung 2025 1

        RECYCLINGKUNSTSTOFFE

        Unterstützung bei der Integration hochwertiger recycelter Materialien in Produktionsprozesse:

        • Qualitätsbewertung der genutzten Kunststoffmaterialien
        • Unterstützung bei dem Einsatz von nachhaltigen Kunststoffen in der Produktion
        • Professionelle Beratung durch das interne Know-How im eigenen Kompetenzzentrum für Kunststoffrecycling
        Mehr erfahren

        VERPACKUNGSLIZENZIERUNG & EPR

        Sicherstellung der Einhaltung der erweiterten Herstellverantwortung (EPR) in Österreich und Europa:

        • Umfassende Beratung über Verpackungslizenzierung in Österreich
        • Unterstützung bei der Erfüllung der EPR in Österreich
        • Schaffung individueller Lösungen
        Mehr erfahren

        FAQ rund um die EU-Verpackungsverordnung PPWR

        Die EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt schrittweise weitreichende Anforderungen für Unternehmen, Verpackungen oder verpackten Produkte. Ab dem 12. August gelten erste zentrale Vorgaben, darunter Verantwortlichkeiten, Stoffbeschränkungen, technische Dokumentationen und Konformitätserklärung.

        Die EU-Verpackungsverordnung PPWR wurde endgültig verabschiedet und tritt 2025 in Kraft. Der Zeitplan der Verordnung sieht folgendermaßen aus:

        Januar 2025: Veröffentlichung der PPWR im Amtsblatt der EU
        Februar 2025: Inkrafttreten der PPWR am 10. Februar, 20 Tage nach der Veröffentlichung
        Sommer 2026 (Voraussichtlich): 18 Monate nach Datum des Inkrafttretens ist der offizielle Geltungsbeginn der PPWR Verordnung
        Ab 2029: Geltungsbeginn der Richtlinie über Einwegkunststoffe, 48 Monate nach dem Inkrafttreten der PPWR

        Die neue Verpackungsverordnung betrifft alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und enthält Vorschriften zu Verpackungen, dem dazugehörigen Verpackungsabfall und dessen Entsorgung. In der PPWR finden sich folgende Anforderungen:

        • Reduzierung von Verpackungsabfall, durch die Minimierung der genutzten Materialien und die Vermeidung nicht wiederverwertbarer Verpackungen
        • Recycelbare Verpackungen
        • Verwendung von recyceltem Material (Post Consumer Recyclingmaterial, PCR)
        • Kennzeichnung und Information zur richtigen Entsorgung
        • Konformitätserklärungen der Händler und Hersteller zu den genutzten Verpackungen
        • Wiederverwendung von Verpackungen
        • Verantwortung für die Entsorgung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) um vorgegebene Recyclingquoten zu erfüllen
        • Bevollmächtigter Vertreter laut EPR für Verpackungen, die erstmals in dem EU Mitgliedsstaat in Verkehr gesetzt wird.

        Die EU-Verpackungsverordnung betrifft alle Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind und Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen.

        Für die Notwendigkeit von recyclingfähigen Verpackungen gibt es folgende Gründe:

        • Ressourcenschonung: Wertvolle Ressourcen wie Rohstoffe, Energie und Wasser sollen durch die Nutzung wiederverwendbarer Materialien geschont werden
        • Reduzierung von Abfall: Durch wiederverwenbare Verpackungen verringern sich Abfallmengen.
        • Umweltschutz: Durch die Herstellung neuer Verpackungen wird mehr Energie benötigt und somit auch Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung verstärkt.
        • Kreislaufwirtschaft: Indem Verpackungen nicht nach einmaligen Gebrauch weggeworfen, sondern wiederverwendet werden, kann ein geschlossener Kreislauf geschaffen werden
        • Präferenzen von Verbraucher:innen: Endkonsument:innen greifen bereits vermehrt zu recyclingfähigen Verpackungen und vertrauen auf Unternehmen, die nachhaltige Verpackungen anbieten.
        • Nachhaltige Langzeitinvestitionen: Langfristig können durch den Umstieg auf recyclingfähige Verpackungen Kosten gesenkt und somit auch Wettbewerbsvorteile geschaffen werden.

        Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen rund um die PPWR aus der Praxis zusammengefasst, verständlich beantwortet und mit konkreten Hinweisen für die Umsetzung versehen. Dafür haben wir sie in 4 Themenbereiche gegliedert:

        • Bin ich betroffen & welche Rolle haben ich?
        • Was muss ich bis bzw. ab dem 12. August 2026 tun?
        • Welche Daten, Dokumente und Nachweise brauche ich?
        • Was gilt später für Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rezyklate und EPR?
        Zu den relevantesten PPWR-FAQ ab 12. August 2026
        ppwr_faq_overview

        Sie haben noch Fragen zur PPWR oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?

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