Abfallbeauftragter nach §11 AWG Österreich – externe Bestellung, Beratung & Umsetzung
Wir stellen Ihren Abfallbeauftragten gemäß §11 AWG – rechtskonform, praxisnah und standortbezogen.
Für Unternehmen in ganz Österreich – als externe Abfallbeauftragte.
Betriebe stehen vor immer komplexeren abfallrechtlichen Vorgaben – von AWG über Entsorgungsnachweise bis zur Dokumentation. Gleichzeitig steigen die Ansprüche an eine umweltgerechte und wirtschaftliche Abfallorganisation. Interzero übernimmt dabei für Sie die gesetzliche Pflicht eines Abfallbeauftragten (§11 AWG)!
Was ist ein Abfallbeauftragter nach §11 AWG?

Der Abfallbeauftragte ist eine fachkundige Person, die Unternehmen bei der Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften unterstützt.
Er oder sie überwacht die ordnungsgemäße Abfallwirtschaft im Betrieb, berät die Geschäftsführung und trägt aktiv zur Verbesserung von Abfalltrennung, Vermeidung und Entsorgung bei.
Gut zu wissen:
Ein Abfallbeauftragter ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – er schafft Transparenz, reduziert Risiken bei Behördenkontrollen und hilft, Kosten und Haftungsrisiken zu senken.
Wer benötigt einen Abfallbeauftragten in Österreich?
Pflicht laut AWG §11:
Ein Abfallbeauftragter ist zu bestellen, wenn
- ein Unternehmen in Österreich 100 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt
- in einem Betrieb regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, oder
- Art, Menge oder Behandlung der Abfälle dies aus umwelt- oder sicherheitsrelevanten Gründen erfordern.
Die Verpflichtung gilt standortunabhängig und richtet sich nach der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens.
Typische Betriebe mit Abfallbeauftragten-Pflicht:
- Industrie- und Produktionsbetriebe
- Hotel- & Gastronomieunternehmen mit mehreren Standorten
- Unternehmen mit vielen Filialen
- Bürobetriebe inklusive Außendienst
- Betriebe mit gefährlichen Abfällen (z. B. Öle, Lösungsmittel, Chemikalien)

Praxis-Tipp:
Auch wenn keine formale Pflicht besteht, kann ein Abfallbeauftragter sinnvoll sein – etwa zur Entlastung interner Ressourcen oder zur professionellen Vorbereitung auf Kontrollen.
Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten
Pflicht laut AWG §11:
Der Abfallbeauftragte fungiert als zentrale fachliche Ansprechperson für alle abfallrelevanten Themen im Betrieb.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählen:
- Überwachung der Einhaltung des AWG und relevanter Verordnungen
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Sammlung, Trennung und Lagerung von Abfällen
- Beratung der Geschäftsführung und der verantwortlichen Stellen
- Mitwirkung bei der Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK)
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Vorbereitung und Begleitung von Behördenkontrollen
- Aufzeigen von Optimierungspotenzialen zur Abfallvermeidung und Kostensenkung
Wichtig: Die Verantwortung sowie Haftung bleibt beim Unternehmen – der Abfallbeauftragte unterstützt fachlich und organisatorisch.
Externer Abfallbeauftragter – Ihre Vorteile
Nicht jedes Unternehmen kann oder will einen internen Abfallbeauftragten bestellen.
Als externe Abfallbeauftragte übernehmen wir diese Rolle vollständig oder unterstützend.
Ihre Vorteile
Einsparung von Schulungs- und Personalkosten
Aktuelles Fachwissen und Praxiserfahrung
Klare Rollenverteilung und rechtliche Sicherheit
Objektive Bewertung von Prozessen und Risiken
Flexible Betreuung – je nach Standort, Branche und Bedarf
Unser WMS Team verbindet Professionalität & Fachexpertise
Wie wir Sie als Abfallbeauftragte unterstützen
Wir übernehmen die Funktion des Abfallbeauftragten praxisnah, rechtskonform und nachvollziehbar dokumentiert.
Unser Vorgehen im Überblick:
Standortanalyse
- Erhebung aller abfallrelevanten Prozesse
- Bewertung von Abfallarten, Mengen und Gefährdungspotenzialen
- Prüfung bestehender Dokumente (AWK, Entsorgungsverträge, Register)
Dokumentation & Kontrolle
- Unterstützung bei Aufzeichnungen und Nachweisen
- Mitwirkung bei der Aktualisierung des AWK
- Vorbereitung auf Behördenprüfungen
Übernahme der Abfallbeauftragten-Funktion
- Schriftliche Bestellung gemäß §11 AWG
- Laufende fachliche Beratung
- Regelmäßige Überprüfung der Abfallwirtschaft im Betrieb
Schulung & Optimierung
- Mitarbeiterschulungen zur Abfalltrennung und Sicherheit
- Identifikation von Einspar- und Optimierungspotenzialen
- Empfehlungen zur rechtssicheren Umsetzung von Maßnahmen

„Ein professionelles Waste Management gewinnt durch die Begleitung eines engagierten Abfallbeauftragten an Effizienz, Rechtsicherheit und Validierbarkeit. Als Fachexperten vereinen wir unsere Expertise mit zuverlässigem Service, um nachhaltige Entsorgungslösungen zu schaffen.“
Benjamin Leschke
Experte in Waste Management & Abfallbeauftragter bei Interzero
Ihre Vorteile auf einen Blick

✔ Rechtskonforme Bestellung eines Abfallbeauftragten nach §11 AWG
✔ Entlastung der Geschäftsführung und interner Ressourcen
✔ Reduzierung von Haftungs- und Kontrollrisiken
✔ Verbesserte Abfalltrennung und geringere Entsorgungskosten
✔ Praxisnahe Betreuung durch erfahrene Fachkräfte
Jetzt Abfallbeauftragten bestellen
Wir stellen Ihren Abfallbeauftragten nach §11 AWG – österreichweit, fachlich fundiert und exakt auf Ihren Standort abgestimmt.
Ob als dauerhafte externe Lösung oder ergänzend zu internen Strukturen: Wir übernehmen Analyse, Bestellung, Betreuung und Dokumentation.
Unsicher, ob für Ihren Betrieb ein Abfallbeauftragter verpflichtend ist?Wir prüfen Ihre Situation unverbindlich und geben Ihnen eine klare Empfehlung. Mit der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können Sie uns direkt beauftragen – wir setzen diese schnell und professionell über unser österreichweites Partnernetzwerk um.
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Benjamin Leschke
Waste Management Experte
