EPR in Österreich: Als Bevollmächtigter sorgen wir für Ihre Rechtskonformität

Bereits seit knapp 10 Jahren haben wir die Expertise als bevollmächtigter Vertreter für Unternehmen zu agieren. Neben Elektrogeräte und Batterien müssen seit dem 01.01.2023 nun auch Verpackungshersteller und Versandhändler aus dem Ausland einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Österreich beauftragen, um sich weiterhin rechtskonform zu verhalten.

Einhaltung der Verordnungen & Sicherstellung Ihrer Compliance - vertrauen Sie auf Ihren bevollmächtigten Vertreter in Österreich

Die Interzero Circular Consulting Austria unterstützt ihre Kund:innen als bevollmächtigter Vertreter bei der Erfüllung der Anforderungen, die aus den gesetzlichen Vorgaben resultieren und steht ihnen im gesamten Prozess der erweiterten Herstellerverantwortung aktiv beratend zur Seite. Dabei steht die fachlich fundierte, persönliche Beratung durch unsere Expert:innen im Vordergrund. in Verkehr gesetzten Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien werden genau analysiert. Durch die gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Verordnungen kommt es bei den drei Stoffströmen in Österreich und in ganz Europa zu Besonderheiten und die Interzero Circular Consulting kümmert sich um die individuelle Problemlösung.

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Wer ist verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen?

Online-Händler und Hersteller von Verpackungen
  • Versandhändler, die keinen Sitz in Österreich aber innerhalb der EU, haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben
  • Auch Unternehmen deren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und die für ihre österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen weiterhin übernehmen möchten, benötigen einen Bevollmächtigte
Fernabsatzhändler und Hersteller von Elektrogeräten und Batterien
  • Fernabsatzhändler, die Elektro- und Elektronik oder Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien in Österreich direkt an Letztverbraucher vertreiben
  • Hersteller, die gewerblich Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien in Österreich an andere als Letztverbraucher vertreibt.

Was übernehmen wir als Ihr bevollmächtigter Vertreter in Österreich für Sie? 

Die Interzero Circular Consulting übernimmt als Bevollmächtigter alle Pflichten, die Ihnen aus der Verpackungs-, Elektroaltgeräte- und Batterienverordnung in Österreich entstehen. Wir übernehmen u.a. folgende gesetzlich vorgegebene Leistungen:

  • Registrierung als Ihr Bevollmächtigter im Register des Umweltbundesamts
  • Übermittlung Ihrer Stammdaten an das Register sowie Hinterlegung Ihrer Kategorien an Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukten
  • Information Ihrer Firmenkunden über die Bevollmächtigung und die sie betreffenden Massen an Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukten
  • Übermittlung der Liste Ihrer Firmenkunden an das Register
  • Entpflichtung Ihrer nach Österreich gelieferten Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte bei Interzero, Ihrem Sammel- und Verwertungssystem

In direktem Austausch mit dem Ministerium und den zuständigen Behörden stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften in Österreich vollständig einhält. Als bevollmächtigter Vertreter übernehmen wir die gesetzeskonforme Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für relevante Stoffströme – Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte, Elektrogeräte sowie Batterien. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie rechtskonform agieren, Risiken minimieren und Ihre Umweltverpflichtungen effizient erfüllen.

rechtliche Konformität

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Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Bevollmächtigten benötigen? Oder haben weitere Fragen zu den Leistungen von Interzero Circular Consulting Austria? Kein Problem, schreiben Sie uns eine Nachricht an kundenberatung@interzero.at


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Kontakt

Wolfgang Gross

Ihr Ansprechpartner:

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