Die EU-Verpackungsverordnung PPWR
("Packaging, Packaging Waste Regulation")
So sind Sie für die Transformation der Verpackungsindustrie durch die PPWR vorbereitet
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR, somit die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR – Packaging, Packaging Waste Regulation) hat das Ziel die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt wirksamer zu reduzieren. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Verpackungen minimiert, die Nachhaltigkeit von Verpackungen verbessert und Verpackungsabfälle reduziert werden. Diese Vorschriften sollen in allen EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert werden und Anwendung finden.
Die Fakten und Meilensteine zur Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR)
Die Verpackungsverordnung der EU löst die aktuell gültige europäische Richtline über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die seit 1994 in Anwendung ist, ab. Enthalten sind Ziele zur Abfallreduzierung, die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung („EPR“) und die Anforderungen an Wiederverwertbarkeit von Verpackungen insbesondere durch die Förderung von Rezyklateinsatz.
Die wichtigsten Meilensteine der PPWR sind:
2022 Veröffentlichung PPWR Entwurf: Der Entwurf der EU-Verpackungsverordnung PPWR mit von der Europäischen Kommission veröffentlicht und legt konkrete Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und Anforderungen an Verpackungen fest.
2024 Zustimmung im Trilogverfahren: EU-Parlament und Rat der Europäischen Union stimmen der Verordnung zu. Sobald der Rechtsakt abgeschlossen und wirksam geworden ist, erlangt die EU-Verpackungsverordnung sofortige Wirkung auf EU-Ebene. (Trotz nationaler Gesetze)
2025 Inkrafttreten der Verordnung: 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (22. Januar 2025) erlangt die PPWR Rechtskraft
2026 Rechtsverbindlichkeit: 18 Monate nach Inkrafttreten wird die PPWR im August 2026 rechtsverbindlich
2030 Quoten für Mindestrezyklateinsatz: Rezyklatquoten, die aktuell nur für Einweggetränkeflaschen gelten, sollen auf alle Arten von Verpackungen ausgeweitet werden. Der Mindestanteil an PCR kann zu Engpässen führen.
PPWR: Das müssen Sie aufgrund der Europäischen Verpackungsverordnung beachten
Verschärfte Vorgaben. Harmonisierte Standards. Strategische Änderungen für Hersteller und Händler. Anpassungen der Verpackungen. Eine neue Ära wird eingeläutet, denn die Packaging & Packaging Waste verlangt von Unternehmen ein grundlegendes Überdenken.
Konformität & Dokumentation: Jede Verpackungsart muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Hersteller müssen technische Dokumentationen erstellen, denn nur korrekt gekennzeichnete, PPWR-konforme Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden.
Verpackungsreduzierung & Effizienz: Strengere Limits für Leerraum, Gewicht und Größe für Verpackungen sollen unnötigen Verpackungsabfall verringern.
Mindestrezyklatquoten: Wieviel Rezyklat für bestimmte Kunststoffverpackungen genutzt werden müssen, werden vorgeschrieben. Händler dürfen nur jene Verpackungen nutzen, die diese Mindestquoten erfüllen.
Transparente Kennzeichnung: Einheitlichkeit bei Icons und Angaben zur Materialzusammensetzung sollen Verbraucher*innen die Mülltrennung erleichtern. Es herrscht klare Informationspflicht für Hersteller und Importeure.
Wiederverwendbarkeit: Durch verbindliche Kriterien werden wiederverwendbare Verpackungen festgelegt. Diese müssen auch nachgewiesen werden.
Recyclingfähigkeit & Verpackungsdesign (Circular Design): Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie am Lebensende recycelbar sind. Ab 2030 werden nicht recyclingfähige Verpackungen in der EU verboten.
Auswirkungen und Ziele der PPWR

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Recyclingkunststoffe und PCR (Post-Consumer-Recyclingmaterial)
Recyclingkunststoffe entstehen aus gebrauchten Kunststoffabfällen, die sortiert, gereinigt und zu neuen Granulaten aufbereitet werden. Interzero betreibt mehrere hochmoderne Anlagen, die Kunststoffe wie PE, PP, PET oder EPS in gleichbleibend hochwertiges Granulat verwandeln – die Basis für neue Produkte in Industrie und Handel.
Als einer der führenden Anbieter in Europa bietet Interzero somit marktfähige Alternativen zu Neuware. Die Regranulate überzeugen durch Qualität, Wirtschaftlichkeit und deutliche CO₂-Einsparungen. Der Einsatz der Recyclingkunststoffe wird durch die PPWR noch wichtiger: Unternehmen müssen künftig verbindliche Rezyklatanteile in Verpackungen nachweisen und sicherstellen, dass diese recyclingfähig gestaltet sind. Interzero unterstützt dabei als Kreislaufpartner mit zertifizierten Recyclingprozessen und hochwertigen Regranulaten, die diese Anforderungen bereits heute erfüllen.
Besonders beim Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) trägt das Unternehmen dazu bei, Verpackungskreisläufe zu schließen, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Transformation hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft erfolgreich umzusetzen.
Das recycelte Material PCR stammt aus Kunststoffabfällen, die von Endverbraucher*innen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt wurden. Ab 2030 gibt es neben der allgemeinen Verpflichtung zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen auch verbindliche Mindesteinsatzquoten für Post Consumer Rezyklaten (PCR).
Die genauen Vorgaben und der jeweilige PCR-Anteil hängen von der Art der Verpackung und dem verwendeten Material ab.
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PCR Gap: Strategien gegen PCR-Knappheit

Eine aktuelle von Interzero in Auftrag gegebene Studie von bp consultants zeigt: Selbst im Best-Case fehlen dann rund 1 Mio. Tonnen hochwertiges PCR. Folgen für Brands und Verpackungshersteller: Strafzahlungen, Produktionsstopps, steigende Kosten. Die Analyse nennt die Ursachen der künftigen Knappheit, bewertet regulatorische Effekte und skizziert Lösungswege – von Design for Recycling bis zu langfristigen Lieferverträgen. Wer jetzt reagiert, sichert Supply Chain und Wettbewerbsvorteile.
Das vollständige White Paper zur Studie „Circular Packaging 2030 – Strategien gegen die PCR-Knappheit“ enthält detaillierte Marktzahlen und Handlungsempfehlungen und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Unsere Services zur Einhaltung der EU-Verpackungsverordnung PPWR
Um Sie bei der Einhaltung der PPWR zu unterstützen, bietet Interzero umfassende Lösungen. Damit erfüllen Sie weit mehr als ihre Pflichten aus der aktuellen nationalen Verpackungsverordnung und sind gut aufgestellt für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung.
VERPACKUNGSANALYSE
Wissenschaftliche Bewertung der Recyclingfähigkeit und Optimierungsempfehlungen:
- Ermittlung Status Quo Ihrer Verpackungen
- Laboranalyse Ihrer Verpackungen
- Optimierungspotenziale
- Offizielles Siegel „Made for Recycling“


VERPACKUNGSOPTIMIERUNG
Verbesserung der Recyclingfähigkeit und Nutzung hochwertiger Recyclingmaterialien:
- Laboranalyse Ihrer Verpackungen
- Ermittlung möglicher Optimierungspotenziale hinsichtlich Recyclingfähigkeit
- Beratung durch Expert:innen
- (Gemeinsame) Umsetzung der Optimierungspotenziale
RECYCLINGKUNSTSTOFFE
Unterstützung bei der Integration hochwertiger recycelter Materialien in Produktionsprozesse:
- Qualitätsbewertung der genutzten Kunststoffmaterialien
- Unterstützung bei dem Einsatz von nachhaltigen Kunststoffen in der Produktion
- Professionelle Beratung durch das interne Know-How im eigenen Kompetenzzentrum für Kunststoffrecycling


VERPACKUNGSLIZENZIERUNG
Sicherstellung der Einhaltung der erweiterten Herstellverantwortung (EPR) in Österreich und Europa:
- Umfassende Beratung über Verpackungslizenzierung in Österreich
- Unterstützung bei der Erfüllung der EPR in Österreich
- Schaffung individueller Lösungen
FAQ rund um die EU-Verpackungsverordnung PPWR
- Extrusion
- Spritzgussverfahren
- Agglomeration
- Elutriation
- Bestimmung der Kugeldruckhärte
- Bestimmung der Schlageigenschaften (Izod)
- Bestimmung der Schlageigenschaften (Charpy)
- Bestimmung der Reißfestigkeit (Folien)
- Bestimmung der Fallbelastung (Flaschen)
- Bestimmung der Kopflast (Flaschen)
- Bestimmung der Zugeigenschaften
- Bestimmung der Wärmeformbeständigkeitstemperatur (HDT)
- Bestimmung der Erweichungstemperatur (VICAT)
- Bestimmung der Biegeeigenschaften
- Bestimmung der Schmelze-Massefließrate (MFR) und Schmelze-Volumenfließrate MVR)
- Bestimmung der Entflammbarkeit von Kunststoffen (HB; V-0, V-1, V-2)
- Nahinfrarotspektroskopie (NIR) Simulation der Sortierung
- Mobile NIR-Nahinfrarotspektroskopie
- Sink-Schwimm-Analyse
- Alterungssimulation (Temperatur und Feuchte)
- Kolorimetrie
- Morphologische Untersuchung (Mikroskopie)
- Siebanalyse
- Bestimmung von NaCl
- Spiegelglanz
- Klumpenbildungsprüfung
- Bestimmung der Dichte
- Bestimmung des Gades der Vernetzung
- Thermogravimetrische Analyse (TGA)
- Differential-Scanning-Kalorimetrie (DSC)
- Elementanalyse (XRF)
- Bestimmung des Wassergehalts: Karl-Fischer-Methode
- Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts
- Infrarot Spektrometrische Analyse (FTIR)
- GC-MS Analyse
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR wurde endgültig verabschiedet und tritt 2025 in Kraft. Der Zeitplan der Verordnung sieht folgendermaßen aus:
Januar 2025: Veröffentlichung der PPWR im Amtsblatt der EU
Februar 2025: Inkrafttreten der PPWR am 10. Februar, 20 Tage nach der Veröffentlichung
Sommer 2026 (Voraussichtlich): 18 Monate nach Datum des Inkrafttretens ist der offizielle Geltungsbeginn der PPWR Verordnung
Ab 2029: Geltungsbeginn der Richtlinie über Einwegkunststoffe, 48 Monate nach dem Inkrafttreten der PPWR
Die neue Verpackungsverordnung betrifft alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und enthält Vorschriften zu Verpackungen, dem dazugehörigen Verpackungsabfall und dessen Entsorgung. In der PPWR finden sich folgende Anforderungen:
- Reduzierung von Verpackungsabfall, durch die Minimierung der genutzten Materialien und die Vermeidung nicht wiederverwertbarer Verpackungen
- Recycelbare Verpackungen
- Verwendung von recyceltem Material (Post Consumer Recyclingmaterial, PCR)
- Kennzeichnung und Information zur richtigen Entsorgung
- Konformitätserklärungen der Händler und Hersteller zu den genutzten Verpackungen
- Wiederverwendung von Verpackungen
- Verantwortung für die Entsorgung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) um vorgegebene Recyclingquoten zu erfüllen
- Bevollmächtigter Vertreter laut EPR für Verpackungen, die erstmals in dem EU Mitgliedsstaat in Verkehr gesetzt wird.
Die EU-Verpackungsverordnung betrifft alle Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind und Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen.
Für die Notwendigkeit von recyclingfähigen Verpackungen gibt es folgende Gründe:
- Ressourcenschonung: Wertvolle Ressourcen wie Rohstoffe, Energie und Wasser sollen durch die Nutzung wiederverwendbarer Materialien geschont werden
- Reduzierung von Abfall: Durch wiederverwenbare Verpackungen verringern sich Abfallmengen.
- Umweltschutz: Durch die Herstellung neuer Verpackungen wird mehr Energie benötigt und somit auch Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung verstärkt.
- Kreislaufwirtschaft: Indem Verpackungen nicht nach einmaligen Gebrauch weggeworfen, sondern wiederverwendet werden, kann ein geschlossener Kreislauf geschaffen werden
- Präferenzen von Verbraucher:innen: Endkonsument:innen greifen bereits vermehrt zu recyclingfähigen Verpackungen und vertrauen auf Unternehmen, die nachhaltige Verpackungen anbieten.
- Nachhaltige Langzeitinvestitionen: Langfristig können durch den Umstieg auf recyclingfähige Verpackungen Kosten gesenkt und somit auch Wettbewerbsvorteile geschaffen werden.
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