Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung steht ein bedeutender Wandel in der Produktgestaltung bevor. Ziel ist es, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen, was die Umwelt entlastet und Verbrauchern Vorteile bringt.

2022 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung vor, die über die bisherige Ökodesign-Richtlinie hinausgeht. Während diese vor allem die Energieeffizienz von Elektrogeräten fokussierte, strebt die neue Verordnung an, nahezu alle Produkte kreislauffähig zu machen und Umwelt- sowie Klimaauswirkungen zu reduzieren. Am 5. Dezember 2023 erzielten das europäische Parlament und der Rat eine Einigung.

Die neue Ökodesign-Verordnung ersetzt jene von 2005 und berücksichtigt zusätzlich Kriterien wie Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparierbarkeit, Recycelfähigkeit sowie Energie- und Ressourceneffizienz. Ausgenommen sind lediglich Lebens- und Futtermittel, Medizinprodukte, Pflanz- und Tierprodukte, Fahrzeuge und Produkte der nationalen Sicherheit.

Die Regelungen für die Produktgruppen werden fortschreitend durch delegierte Rechtsakte festgelegt. Das Arbeitsprogramm für diese Rechtsakte wird in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Priorisierte Produktgruppen sind u.a. Eisen & Stahl, Aluminium, (Bekleidung & Schuhe), Möbel (inkl. Matratzen), Reifen, Waschmittel, Schmiermittel, Chemikalien sowie datenverarbeitende Produkte und Elektronik. Die ersten delegierten Rechtsakte dürfen laut derzeitigen Text erst zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angenommen werden.

Ein Warenvernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe wird zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam. KMUs erhalten längere Übergangsphasen, Kleinstunternehmer sind ausgenommen. Die Kommission kann das Verbot auf andere Produktgruppen ausweiten.

Die Ökodesign-Verordnung greift auch in das öffentliche Beschaffungswesen ein, um durch Durchführungsrechtsakte zu technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien, Bedingungen für die Auftragsausführung oder Zielvorgaben hin zu einer ökologischen Beschaffung zu führen. Allerdings dürfen dadurch keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen.

Ein digitaler Produktpass wird Pflicht. Er enthält neben allgemeinen Produktinformationen auch Entsorgungshinweise, um sicherzustellen, dass alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette relevante Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit haben.

Die Vorteile der neuen EU-Ökodesign-Verordnung für Hersteller, Verbraucher und Umwelt zusammengefasst

Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit:

  • Reduktion der Umweltbelastung: Weniger Ressourcenverbrauch und bessere Recyclingfähigkeit verringern die Umweltbelastung und den CO2-Fußabdruck.
  • Kreislaufwirtschaft: Produkte werden so gestaltet, dass sie recycelt und wiederverwendet werden können, was Abfall reduziert und Ressourcen schont.

Kostenersparnis:

  • Längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Verbraucher sparen langfristig Kosten durch langlebigere und reparierbare Produkte.
  • Energie- und Ressourceneffizienz: Effizientere Produkte senken Betriebskosten, insbesondere bei Energieverbrauch und Wartung.

Produktqualität und -zuverlässigkeit:

  • Höhere Qualitätsstandards: Strengere Anforderungen an Qualität und Langlebigkeit erhöhen die Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit.

Transparenz und Konsumenteninformation:

  • Digitaler Produktpass: Enthält wichtige Informationen zu Produkten wie ökologische Nachhaltigkeit, Entsorgungshinweise und Reparaturmöglichkeiten, was informierte Kaufentscheidungen erleichtert.
  • Nachhaltigkeitsinformationen: Leicht zugängliche Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit stärken das Vertrauen in Marke und Produkte.

Regelkonformität und Zukunftssicherheit:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Konformität mit den neuesten Anforderungen minimiert rechtliche Risiken und verbessert das Markenimage.
  • Warenvernichtungsverbot: Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe fördert verantwortungsvollere und nachhaltigere Produktnutzung.

Öffentliche Beschaffung:

  • Ökologische Beschaffungsvorgaben: Integration von Nachhaltigkeitskriterien in das öffentliche Beschaffungswesen erhöht die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten und schafft Geschäftsmöglichkeiten für umweltfreundliche Unternehmen.

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Wir bei Interzero sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Nachhaltigkeit. Unsere Vision: eine Zukunft ohne Abfall. Dafür bieten wir ressourcenschonende Lösungen und schließen Kreisläufe – von der Analyse Ihrer Verpackungen mit „Made for Recycling“ bis zur Optimierung durch „Made4Circle“. Nutzen Sie unser Know-how zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und profitieren Sie in Ihrem Geschäftszweig.

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Interzero ist einer der führenden Dienstleister rund um die Schließung von Produkt-, Material- und Logistikkreisläufen sowie Innovationsführer im Kunststoffrecycling mit der größten Sortierkapazität Europas. Unter dem Leitgedanken „zero waste solutions“ unterstützt das Unternehmen über 50.000 Kunden europaweit zum verantwortungsbewussten Umgang mit Wertstoffen und hilft ihnen so, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und Primärressourcen zu schonen. Mit rund 2.000 Mitarbeiter:innen erzielt das Unternehmen einen Umsatz von über einer Milliarde Euro (2021). Durch die Recyclingaktivitäten von Interzero konnten lt. Fraunhofer UMSICHT allein im Jahr 2022 eine Million Tonnen Treibhausgase im Vergleich zur Primärproduktion und über 8,7 Millionen Tonnen Primärrohstoffe eingespart werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.interzero.at.

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