Lizenzierung in Österreich: Profitieren Sie von Europas Marktführer für EPR Compliance
Interzero ist Ihr kompetenter Partner für Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung
Nutzen Sie unsere langjährige Expertise für die Lizenzierung von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien. Wir schließen die Wertstoffkreisläufe in Österreich bereits seit 30 Jahren und stehen Ihnen mit dem gebündelten Know-How unserer Expertinnen und Experten im Bereich EPR Compliance zur Seite.
Sie bringen Verpackungsmengen, Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) oder Batterien in Umlauf und möchten schnell und unkompliziert Ihre EPR Verpflichtungen erfüllen?
In unserem Bestellportal können Sie bereits für 2025 bestellen!
Warum Interzero als Ihr passender Partner für Lizenzierung?
Wir kümmern uns um Ihre EPR Pflichten
Beraten Sie laufend bei Ihren Fragen und Anliegen
Bieten Ihnen mit unserem Kundenportal jederzeit die Einsicht in vertragsrelevante Informationen
Informieren Sie rechtzeitig über gesetzliche Änderungen und neue Richtlinien
Wir sorgen dabei für die Gewinnung wertvoller Grundstoffe für nachhaltiges Handeln
Versichern Ihnen die Rechtssicherheit als Lizenzpartner
Lizenzierung in Österreich
Aufgrund der österreichischen Verordnungen für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien sind
Sie als Unternehmen, Hersteller, Händler oder Importeur verpflichtet Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen, Elektroaltgeräte und
Batterien in Österreich zu lizenzieren. Um Sie dabei zu unterstützen, bieten wir Ihnen als Sammel- und Verwertungssystem
die komplette Übernahme Ihrer Verpflichtungen.
Mit Interzero haben Sie Ihren kompetenten Lizenzpartner in allen Bereichen. Wir sorgen für Ihre EPR Compliance.
Verpackungen laut Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung in Österreich verpflichtet! Wer Verpackungen in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeit nach Österreich importiert, ist dafür verantwortlich, dass diese Verpackungen erfasst und einer Verwertung zugeführt werden. In der österreichischen Verpackungsverordnung wird in Haushaltsverpackungen und Gewerbeverpackungen unterschieden.
Lizenzierung von Haushaltsverpackungen
Sie stellen Produkte her, deren Verpackungen bei privaten Endverbrauchern anfallen? Interzero unterstützt ihre Kunden im Haushaltsbereich bei der Erfüllung der Anforderungen aus der Verpackungsverordnung und steht Ihnen als Spezialist für Umweltdienstleistungen und kompetenter Partner zur Seite: Wir organisieren die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen (Haushaltsverpackungen) – rechtssicher und zuverlässig. Interzero hilft Ihnen dabei, die Vorgaben der Verpackungsverordnung zu erfüllen und auch hohen Dokumentationsanforderungen zu genügen.
Für Verkaufsverpackungen, die bei Stellen anfallen, die mit privaten Haushalten vergleichbar sind, bietet Interzero zertifizierte Lösungen an.
Lizenzierung von Gewerbeverpackungen
Zu Gewerbeverpackungen zählen nicht nur Transportverpackungen, sondern auch bestimmte Verkaufs- und Umverpackungen, die in ausgewählten Industrie-, Handels-, Gewerbebetrieben etc. anfallen. Interzero übernimmt für Sie in Österreich die Verpflichtungen zur Erfüllung der Verpackungsverordnung für Ihre Gewerbeverpackungen.
Österreichweit präsent
Ganz gleich, wo und wie Sie Ihre Produkte vermarkten, wir übernehmen die leeren Verpackungen an zahlreichen Übernahmestellen oder holen sie mit unseren Entsorgungspartnern da ab, wo sie anfallen – bei Ihnen und bei Ihren Kunden.
Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten & Batterien
Elektro- und Elektronikgeräte
Wer Elektrogeräte in Österreich in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert (Inverkehrbringer), ist dafür verantwortlich, dass die Elektroaltgeräte in Österreich erfasst, wieder verwertet oder einer Behandlung zugeführt werden. So hat es der Gesetzgeber in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) vorgeschrieben.
Alle Verpflichteten haben die Rücknahme und Behandlung bzw. Verwertung der von Ihnen in Umlauf gebrachten Elektrogeräte (Großgeräte, Elektro-Kleingeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Bildschirm- und Bildröhrengeräte, Gasentladungslampen, Dual-use-Geräte) verordnungskonform sicherzustellen. Interzero als Haushalts- und Gewerbesystem übernimmt für Sie die Verpflichtungen aus der Elektroaltgeräteverordnung für die von Ihnen in Verkehr gesetzten Elektrogeräte.
Batterien
Wer Batterien (Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien) in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert, hat neben allgemeinen Voraussetzungen (Stoffverbote, Entnehmbarkeit etc.) vielfältige Rücknahme-, Sammel- und Behandlungspflichten zu erfüllen.
Inverkehrsetzer von Geräte- und Fahrzeugbatterien haben die Rücknahme, Sammlung und Behandlung dieser Batterien verbindlich durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem zu erfüllen. Inverkehrbringer von Industriebatterien können die Verpflichtungen ebenfalls ganz bequem auf ein Sammel- oder Verwertungssystem übertragen.
Interzero übernimmt Ihre Verpflichtungen aus der Batterienverordnung für die von Ihnen in Verkehr gesetzten Batterien. Und Sie können sich beruhigt zurücklehnen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!
Systemteilnehmer-Prüfung? Prüfungsfit mit Interzero
In Österreich wird jedes Unternehmen, welches an einem System- oder Verwertungssystem teilnimmt, in regelmäßigen Abständen geprüft. Die dafür zuständige Organisation ist die Verpackungskoordinierungsstelle VKS.
Geprüft werden:
die Vollständigkeit aller angegebenen Daten
die korrekte Abgrenzung der Verpackungen
die Nachvollziehbarkeit der Berechnung der Mengen
die korrekte Entsorgung der Verpackungsabfälle gemäß Verpackungsverordnung
Handeln Sie rechtskonform laut Verpackungsverordnung?
Wir unterstützen Sie bei all Ihren Fragen rund um die VKS-Prüfung. Wer geprüft wird, wer die Prüfung durchführt, warum und was geprüft wird, erfahren Sie direkt bei uns oder hier.
Unser Prüfungsvorbereitungsservice inkludiert folgende Leistungen
Überprüfung, ob Sie eine zulässige Berechnungsmethode verwendet haben
Überprüfung des Mengengerüsts
Abklärung welche Dokumente für die Prüfung benötigt werden
Gemeinsame Vorbereitung auf Fragen während der Prüfung
Sie haben keinen Sitz in Österreich und liefern an B2C?
Seit dem 01.01.2023 sind Sie als Versand- bzw. Fernabsatzhändler verpflichtet einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Österreich zu bestellen, insofern Sie ihre Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte an private Letztverbraucher vertreiben. Was das bedeutet und wie wir Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie hier!
Mit dieser gesetzlichen Änderung sind Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte der letzte Stoffstrom in Österreich, der mit der gesetzlichen Änderung des Bevollmächtigten Vertreters erweitert wird. Sowohl Batterien, als auch Elektro- und Elektronikgeräte sind bereits seit 2018 und 2019 davon betroffen.