{"id":4297,"date":"2022-12-15T13:20:55","date_gmt":"2022-12-15T12:20:55","guid":{"rendered":"https:\/\/interzero.at\/?p=4297"},"modified":"2024-03-04T10:58:47","modified_gmt":"2024-03-04T09:58:47","slug":"bevollmaechtigter-vertreter-in-oesterreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/interzero.at\/blog\/bevollmaechtigter-vertreter-in-oesterreich\/","title":{"rendered":"Gesetzes-\u00e4nderung: Wer ab 1. J\u00e4nner 2023 einen Bevollm\u00e4chtigten mit Sitz in \u00d6sterreich ben\u00f6tigt."},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column width=“1\/1″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“174793″]Mit \u00c4nderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie der Verpackungsverordnung, die mit 01. J\u00e4nner 2023 in Kraft treten, ist eine wichtige Neuerung bei der Lizenzierung bzw. Entpflichtung von Verpackungen zu beachten: Denn ab kommendem Jahr m\u00fcssen sowohl Versandh\u00e4ndler ohne Firmensitz in \u00d6sterreich, die ihre Waren hierzulande an private Letztverbraucher:innen verkaufen, als auch Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten, die f\u00fcr ihre Gesch\u00e4ftskund:innen (weiterhin) die Vorentpflichtung von Verpackungen in \u00d6sterreich \u00fcbernehmen m\u00f6chten, bevollm\u00e4chtigte Vertreter:innen bestellen. Dies betrifft \u2013 unver\u00e4ndert \u2013 das Inverkehrbringen von Verpackungen (Einwegkunststoffprodukte) bzw. den Vertrieb von Waren und G\u00fctern in Verpackungen auf dem \u00f6sterreichischen Endverbraucher:innenmarkt.<\/p>\n

Der\/die zu bestellende Bevollm\u00e4chtigte \u00fcbernimmt dabei f\u00fcr das beauftragende Unternehmen s\u00e4mtliche verpackungsrechtliche Pflichten in \u00d6sterreich. Er\/sie vertritt die ausl\u00e4ndische Firma gegen\u00fcber \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden und ist f\u00fcr \u201edie Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen gem\u00e4\u00df einer Verordnung nach \u00a7 14 [Abfallwirtschaftsgesetz, Anm.]\u201c (\u00a7 12b Abfallwirtschaftsgesetz<\/a>, ris.bka.gv.at<\/a>) verantwortlich. Darunter fallen ggf. auch regelm\u00e4\u00dfige Verpackungsmengenmeldungen (als Grundlage der Lizenzgeb\u00fchren) an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden.<\/p>\n

Die Spezialist*innen von Interzero informieren und beraten Sie gerne<\/h3>\n

Als Spezialist:innen mit langj\u00e4hriger Erfahrung im Bereich der Verpackungslizenzierung beraten wir Sie gerne, in wie weit Ihr Unternehmen von den Gesetzes\u00e4nderungen betroffen ist. Selbstverst\u00e4ndlich \u00fcbernehmen wir \u00fcber unser Tochterunternehmen Profitara f\u00fcr Sie als Bevollm\u00e4chtigte gerne s\u00e4mtliche verpackungsrechtliche Aufgaben \u2013 damit Sie sich weiterhin ganz auf Ihr Kerngesch\u00e4ft konzentrieren k\u00f6nnen.<\/p>\n

Wir bieten Ihnen mit unserem Know-How nicht nur Verpackungslizenzierung an, sondern sind auch Ihre Ansprechperson f\u00fcr Elektroaltger\u00e4te f\u00fcr private oder gewerbliche Zwecke, sowie f\u00fcr Altbatterien. \u00dcber unserem Webshop erfahren Sie mehr!<\/p>\n

So kommen Sie zu Ihrem Bevollm\u00e4chtigten Vertrag (Update 01.01.2024)<\/strong><\/h3>\n

Auf unserem Interzero Vertragswebshop erhalten Sie weitergehende Informationen zum Bevollm\u00e4chtigten und k\u00f6nnen Ihren Vertrag ab 2023 abschlie\u00dfen.<\/p>\n

Klicken Sie hier<\/a> um zu unserem Webshop zu gelangen!<\/p>\n

Bitte beachten Sie, dass Sie als Bestandskunde<\/strong> der Interzero bereits registriert sind. Sie m\u00fcssen sich somit nicht mehr registrieren, sondern k\u00f6nnen direkt \u00fcber Ihr Kundenportal einsteigen, um einen bevollm\u00e4chtigten Vertrag zu bestellen. Klicken Sie daf\u00fcr bitte hier!\u00a0<\/a><\/p>\n

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Finden Sie nachfolgend die wichtigsten FAQs zu diesem Thema!\u00a0<\/b><\/p>\n

Weitere Informationen<\/h3>\n

Bundesgesetz \u00fcber eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 \u2013 AWG 2002)<\/a>
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Verpackungsverordnung 2014<\/a> (\u00a7 16a<\/a>, \u00a7 16b<\/a>, \u00a7 16c<\/a>, \u00a7 16d<\/a>, \u00a7 16e<\/a>)[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=“1\/1″][vc_custom_heading uncode_shortcode_id=“198029″]FAQ \u2013 H\u00e4ufig gestellte Fragen[\/vc_custom_heading][vc_accordion typography=“yes“ sign=“plus“ active_tab=“0″][vc_accordion_tab gutter_size=“2″ column_padding=“2″ title=“Was ist ein Bevollm\u00e4chtigter?“ tab_id=“1671029474-1-28″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“285651″]<\/p>\n

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Der Bevollm\u00e4chtigte \u00fcbernimmt s\u00e4mtliche verpackungsrechtlichen Verpflichtungen des ausl\u00e4ndischen Lieferanten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n

[\/vc_column_text][\/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab gutter_size=“2″ column_padding=“2″ title=“F\u00fcr wen ist die Bestellung eines Bevollm\u00e4chtigten zwingend notwendig?“ tab_id=“1671029474-2-7″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“224843″]<\/p>\n

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Ausl\u00e4ndische Versandh\u00e4ndler, die keinen Sitz in \u00d6sterreich haben und die Verpackungen oder Waren oder G\u00fcter in Verpackungen in \u00d6sterreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes \u00fcbergeben, m\u00fcssen f\u00fcr ab dem 1. J\u00e4nner 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollm\u00e4chtigten in \u00d6sterreich bestellen.<\/p>\n

Gleiches gilt auch f\u00fcr Unternehmen deren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union ist und die f\u00fcr ihre \u00f6sterreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung f\u00fcr Verpackungen \u00fcbernehmen m\u00f6chten. Diese k\u00f6nnen einen Bevollm\u00e4chtigten bestellen. Ohne Bevollm\u00e4chtigten ist die Vorentpflichtung nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n

[\/vc_column_text][\/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab gutter_size=“2″ column_padding=“2″ title=“Wir haben eine Zweigniederlassung in \u00d6sterreich. Kann diese auch der Bevollm\u00e4chtigt sein?“ tab_id=“1671030316104-2-1″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“128528″]<\/p>\n

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Die Regelungen zum Bevollm\u00e4chtigten (vgl \u00a7\u00a7 16a bis 16d Verpackungsverordnung) sehen zwingend vor, dass es sich beim Bevollm\u00e4chtigten um eine nat\u00fcrliche oder juristische Person mit Sitz im Inland handeln muss.<\/p>\n

Zweigniederlassungen, die innerhalb \u00d6sterreichs errichtet werden, sind verpflichtend beim Firmenbuch anzumelden. Sie verf\u00fcgen aber dennoch \u00fcber keine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit. Rechtstr\u00e4ger bleibt vielmehr jene nat\u00fcrliche oder juristische Person, die auch hinter der Hauptniederlassung steht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n

[\/vc_column_text][\/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab gutter_size=“2″ column_padding=“2″ title=“Ich beziehe die Interzero Verpackungspauschale. Muss ich trotzdem einen Bevollm\u00e4chtigten bestellen?“ tab_id=“1671030347813-3-7″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“536165″]Ja, f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen\/Personen ohne Firmensitz in \u00d6sterreich ist die Bestellung eines Bevollm\u00e4chtigten zwingend notwendig, um weiterhin rechtskonform Verpackungen in \u00d6sterreich lizenzieren zu k\u00f6nnen.[\/vc_column_text][\/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab gutter_size=“2″ column_padding=“2″ title=“Ab wann tritt die Bevollm\u00e4chtigten Verpflichtung in Kraft?“ tab_id=“1671030516404-5-1″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“370684″]Sie ben\u00f6tigen ab 01.01.2023 einen Bevollm\u00e4chtigten, mit Sitz in \u00d6sterreich. Sobald Sie einen Vertrag und eine notarielle Beglaubigung vorliegen haben, ist die Bevollm\u00e4chtigung bis zur Aufl\u00f6sung g\u00fcltig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem bevollm\u00e4chtigten Vertreter \u00fcber die G\u00fcltigkeit des Vertrags.[\/vc_column_text][\/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab gutter_size=“2″ column_padding=“2″ title=“Wer darf als Bevollm\u00e4chtigter-Vertreter f\u00fcr Sie fungieren?“ tab_id=“1671030542311-6-4″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“735072″]<\/p>\n

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Der Bevollm\u00e4chtigte ist ein verpackungsrechtlicher Stellvertreter, der ab 01.01.2023 die Verpflichtungen f\u00fcr Sie \u00fcbernehmen muss. (Genaue Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie in der n\u00e4chsten Frage.) Im Grunde kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person als Bevollm\u00e4chtigter ausgew\u00e4hlt werden, wenn folgendes vorliegt:<\/p>\n