{"id":18397,"date":"2024-11-25T18:33:12","date_gmt":"2024-11-25T17:33:12","guid":{"rendered":"https:\/\/interzero.at\/?p=18397"},"modified":"2024-12-02T12:06:19","modified_gmt":"2024-12-02T11:06:19","slug":"erweiterte-herstellerverantwortung-bevollmaechtigung-in-oesterreich-und-nachbarlaender","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/interzero.at\/blog\/erweiterte-herstellerverantwortung-bevollmaechtigung-in-oesterreich-und-nachbarlaender\/","title":{"rendered":"Erweiterte Herstellerverantwortung: Bevollm\u00e4chtigung in \u00d6sterreich und Nachbarl\u00e4ndern"},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column width=“1\/1″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“675939″]Unternehmen, die Verpackungen, Elektroger\u00e4te und Batterien in L\u00e4ndern vertreiben, in denen sie keinen eigenen Firmensitz haben, stehen durch die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung in Europa (Extended Producer Responsibility, EPR) <\/strong>vor zahlreichen Herausforderungen. In \u00d6sterreich und vielen EU-L\u00e4ndern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Bevollm\u00e4chtigten Vertreter zu benennen, der Ihre rechtlichen Verpflichtungen \u00fcbernimmt.<\/p>\n

Warum einen Bevollm\u00e4chtigten ernennen?<\/strong><\/h3>\n

Falls Ihr Unternehmen keinen Sitz im jeweiligen Land hat, stellt der lokale Bevollm\u00e4chtigten Vertreter sicher, dass:<\/p>\n