{"id":17063,"date":"2024-05-27T12:37:11","date_gmt":"2024-05-27T10:37:11","guid":{"rendered":"https:\/\/interzero.at\/?p=17063"},"modified":"2024-05-28T14:47:31","modified_gmt":"2024-05-28T12:47:31","slug":"neue-eu-oekodesign-verordnung-nachhaltige-produkte-als-standard-fuer-eine-bessere-zukunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/interzero.at\/blog\/neue-eu-oekodesign-verordnung-nachhaltige-produkte-als-standard-fuer-eine-bessere-zukunft\/","title":{"rendered":"Neue EU-\u00d6kodesign-Verordnung: Nachhaltige Produkte als Standard f\u00fcr eine bessere Zukunft"},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column width=“1\/1″][vc_column_text uncode_shortcode_id=“886394″]Mit der neuen EU-\u00d6kodesign-Verordnung steht ein bedeutender Wandel in der Produktgestaltung bevor.<\/strong> Ziel ist es, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen, was die Umwelt entlastet und Verbrauchern Vorteile bringt.<\/p>\n

2022 legte die Europ\u00e4ische Kommission den Vorschlag f\u00fcr eine neue \u00d6kodesign-Verordnung vor, die \u00fcber die bisherige \u00d6kodesign-Richtlinie hinausgeht. W\u00e4hrend diese vor allem die Energieeffizienz von Elektroger\u00e4ten fokussierte, strebt die neue Verordnung an, nahezu alle Produkte kreislauff\u00e4hig zu machen<\/strong> und Umwelt- sowie Klimaauswirkungen zu reduzieren. Am 5. Dezember 2023 erzielten das europ\u00e4ische Parlament und der Rat eine Einigung.<\/p>\n

Die neue \u00d6kodesign-Verordnung ersetzt jene von 2005 und ber\u00fccksichtigt zus\u00e4tzlich Kriterien wie Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparierbarkeit, Recycelf\u00e4higkeit sowie Energie- und Ressourceneffizienz.<\/strong> Ausgenommen sind lediglich Lebens- und Futtermittel, Medizinprodukte, Pflanz- und Tierprodukte, Fahrzeuge und Produkte der nationalen Sicherheit.<\/p>\n

Die Regelungen f\u00fcr die Produktgruppen werden fortschreitend durch delegierte Rechtsakte festgelegt. Das Arbeitsprogramm f\u00fcr diese Rechtsakte wird in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ver\u00f6ffentlicht und regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert.<\/p>\n

Priorisierte Produktgruppen<\/strong> sind u.a. Eisen & Stahl, Aluminium, (Bekleidung & Schuhe), M\u00f6bel (inkl. Matratzen), Reifen, Waschmittel, Schmiermittel, Chemikalien sowie datenverarbeitende Produkte und Elektronik<\/strong>. Die ersten delegierten Rechtsakte d\u00fcrfen laut derzeitigen Text erst zw\u00f6lf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angenommen werden.<\/p>\n

Ein Warenvernichtungsverbot<\/strong> f\u00fcr unverkaufte Kleidung und Schuhe wird zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam. KMUs erhalten l\u00e4ngere \u00dcbergangsphasen, Kleinstunternehmer<\/strong> sind ausgenommen. Die Kommission kann das Verbot auf andere Produktgruppen ausweiten.<\/p>\n

Die \u00d6kodesign-Verordnung greift auch in das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen ein, um durch Durchf\u00fchrungsrechtsakte zu technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien, Bedingungen f\u00fcr die Auftragsausf\u00fchrung oder Zielvorgaben hin zu einer \u00f6kologischen Beschaffung zu f\u00fchren. Allerdings d\u00fcrfen dadurch keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten entstehen.<\/p>\n

Ein digitaler Produktpass wird Pflicht. Er enth\u00e4lt neben allgemeinen Produktinformationen auch Entsorgungshinweise, um sicherzustellen, dass alle Akteure entlang der Wertsch\u00f6pfungskette relevante Informationen zur \u00f6kologischen Nachhaltigkeit haben.<\/p>\n

Die Vorteile der neuen EU-\u00d6kodesign-Verordnung f\u00fcr Hersteller, Verbraucher und Umwelt zusammengefasst<\/strong><\/h4>\n

Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit:<\/strong><\/h4>\n